Sitzung vom 2. September 2022

Vorentwurf eines Erlasses der Regierung über Maßnahmen in der mittelständischen Ausbildung (II)

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung verabschiedet in erster Lesung den Vorentwurf eines Erlasses der Regierung über Maßnahmen in der mittelständischen Ausbildung (II).

Die Regierung beschließt, das Gutachten des Instituts für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen zu beantragen.

Die Ministerin für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Die Anlehre und damit zwei Arbeitsstellen aus dem ESF-Projekt BIDA werden institutionalisiert. Es handelt sich um die Mitarbeiterinnen mit pädagogischen beziehungsweise sozialpädagogischen Aufgaben in der Anlehre. Sie sollen langfristig die Betreuung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen gewährleisten, die über den Aufnahmeausschuss die Chance erhalten trotz nicht erfüllter Bedingungen für den Einstieg in die Lehre, ein zusätzliches Vorbereitungsjahr zu absolvieren, um dann bei bestandener Aufnahmeprüfung die klassische Ausbildung zum Gesellen zu absolvieren. Diese Mitarbeiterinnen übernehmen ebenfalls präventive Aufgaben in Zusammenarbeit mit den Lehrlingssekretären des IAWM und beraten auch die Lehrkräfte des ZAWM.

Der Betriebsleiter bzw. der Ausbilder hat in Bezug auf die gesamte Ausbildung von Auszubildenden eine wichtige Rolle. Im beigefügten Erlass werden die Bedingungen für die Durchführung sowie die Bewertung der pädagogischen Fortbildung festgelegt.

Nach einer Anpassung im April 2020 des Erlasses der Regierung vom 11. Juni 2009 zur Einführung eines Meistervolontariates in der Grundausbildung des Mittelstandes hat die Praxis gezeigt, dass an einigen Stellen noch Präzisierungen notwendig sind, um für Rechtssicherheit zu sorgen oder mehr Kohärenz ins duale Ausbildungssystem zu bringen. 

Das Einspruchsverfahren beim Minister im Fall des Entzugs der Zulassung zur praktischen Ausbildung wird auf Vorschlag des IAWM aufgehoben.

3. Finanzielle Auswirkungen:

In Bezug auf die beiden Stelleninhaber schätzt das IAWM die jährlichen rekurrenten Kosten der Institutionalisierung auf ca. 147.000 Euro. Diese Kosten wurden bereits in der Dotation 2022 an das IAWM berücksichtigt.

Wenn die Kurse der pädagogischen Fortbildung ausgelastet sind, geht das IAWM davon aus, dass die Kosten gedeckt sind.

Die Änderungen des Meistervolontariatserlasses haben keine finanziellen Auswirkungen.

4. Gutachten: 

Die Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 18. August 2022 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

  • Sondergesetz vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen 
  • Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft 
  • Dekret vom 16. Dezember 1991 über die Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen