Sitzung vom 25. August 2022

Geschäftsführungsvertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Verbraucherschutzzentrale für die Jahre 2022-2025 sowie Erlass der Regierung zur Erhöhung des Zuschusses an die VoG VSZ, Neustraße 119 in 4700 Eupen für das Jahr 2022

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Geschäftsführungsvertrag mit der Verbraucherschutzzentrale VoG für die Jahre 2022-2025.

Die Regierung gewährt der VoG Verbraucherschutzzentrale für das Jahr 2022 einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 153.717,00 EUR und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Das Dienstleistungsspektrum der VSZ deckt verschiedene Themenbereiche ab, welche im Geschäftsführungsvertrag beschrieben sind. 

Die einzelnen Angebote im Überblick: 

  • Überschuldung  
  • Verbraucherschutz 
  • Mietrecht 
  • Nachhaltiger Konsum 
  • Energie 
  • Beschwerdemanagement 

Mietrecht und Energie sind in Folge der Durchführung der Organisationsanalyse bei der Verbraucherschutzzentrale VoG hinzugekommen.

Des Weiteren hat sich die VSZ aufgrund des Dekretes vom 21. Februar 2022 zur Festlegung verschiedener Instrumente des Informations- und Beschwerdemanagements der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 3 § 1 Abs. 1 als zentrale Anlaufstelle zum Beistand in Sachen Beschwerdemanagement beworben und hat in diesem Rahmen ebenfalls diese neuen Aufgaben übernommen. 

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat in ihrer Sitzung vom 9. Juni 2022 dem Entwurf des GFV 2022—2025 genehmigt. Der GFV wurde in der Sitzung des Ausschusses IV am 1. Juni 2022 vorgestellt.

Im Plenum des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 15. Juni 2022 wurde dem GFV 2022-2025 zugestimmt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der GFV 2022-2025 sieht für die Jahre 2022 bis 2025 folgende Zuschüsse vor: 

Haushaltsjahr 

Zuschusshöhe 

2022 

589.593,00 Euro 

2023 

596.963,00 Euro 

2024 

604.425,00 Euro 

2025 

611.980,00 Euro 

 

Dieser Gesamtzuschuss umfasst für das jeweilige Jahr den Zuschuss, der zur Ausführung des Auftrags im Bereich des nachhaltigen Konsums genutzt werden muss  

 

Haushaltsjahr 

Zuschusshöhe 

2022 

73.871,00 Euro 

2023 

74.795,00 Euro 

2024 

75.730,00 Euro 

2025 

76.677,00 Euro 

 

Zur Durchführung des Jahresvertrages 2022 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VSZ VoG erhielt die VSZ VoG für das Haushaltsjahr 2022 einen Zuschuss in Höhe von 435.876,00 EUR. 

Der Jahresvertrag 2022 wird durch den neuen GFV 2022-2025 ersetzt. Die Erhöhung der Zuschüsse im Rahmen des GFV 2022-2025 basieren auf der Erweiterung der Dienste der VSZ im Bereich Beschwerdemanagement, Mietrecht und Energie, sowie der damit verbundenen Personalaufstockung und dessen zusätzlichen Personalkosten, der durch die Regierung gewährte inflationsbedingte Erhöhung der Zuschüsse in Höhe von 2%. 

Für das Haushaltsjahr 2022 erhält die VSZ VoG die Differenz der Beträge des GFV 2022-2025, 589.593,00 EUR und des Jahresvertrages 2022, 435.876,00 EUR, welche sich auf 153.717,00 EUR beläuft. Dieser Betrag geht zu Lasten des Haushaltes der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Haushaltsjahr 2022, OB 50, Pr. 15, Zw. 33.01 und wurde im Rahmen der 1. Haushaltsanpassung am 20.Juni 2022 durch das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft genehmigt. 

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion liegt vor.

5. Rechtsgrundlagen:

  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, zuletzt abgeändert am 20. Juni 2022; 
  • Geschäftsführungsvertrag 2022-2025 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Verbraucherschutzzentrale; 
  • Erlass der Regierung zur Gewährung eines Zuschusses an die VoG Verbraucherschutzzentrale, Neustraße 81 in 4700 Eupen für das Jahr 2022