Sitzung vom 25. August 2022

Beauftragung der Zeitarbeitsagentur Randstad mit dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag zwecks eines Rahmenvertrages für den Einsatz von Zeitarbeitskräften zur Unterstützung bei der Infektionsbekämpfung und bei dringlichen Krisensituationen vom 1. September 2022 bis zum 31. August 2023 - Vergabebeschluss an die Zeitarbeitsagentur Randstad

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung beauftragt die Zeitarbeitsagentur Randstad ag mit dem Einsatz von Zeitarbeitskräften im Rahmen der Infektionsbekämpfung für einen Zeitraum vom 1. September 2022 bis zum 31. August 2023.

Die Regierung sieht hierfür einen Betrag in Höhe von maximal 1,5 Mio. Euro vor. 

 Die Regierung beauftragt den Vize-Ministerpräsiden, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses.

2. Erläuterungen: 

Das Lastenheft zur Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags zwecks eines Rahmenvertrages für den Einsatz von Zeitarbeitskräften zur Unterstützung bei der Infektionsbekämpfung und bei dringlichen Krisensituationen wurde in der Regierungssitzung vom 9. Juni 2022 genehmigt. Das Vergabeverfahren ist ein offenes Verfahren über EU-Beträge mit Bekanntmachung. Der ursprüngliche Auftragswert wird auf 1.500.000 Euro geschätzt.

Am 10. Juni 2022 wurde der Auftrag zur Bekanntmachung im belgischen Anzeiger der Ausschreibungen (E-Procurement) sowie im Amtsblatt der Europäischen Union (TED) veröffentlicht. Die Teilnahmeanträge mussten bis zum 11. Juli 2022 eingereicht werden. 

Am 11. Juli 2022 ist die Angebotseröffnung erfolgt. Ein einziges Angebot wurde eingereicht. Es handelt sich um die Zeitarbeitsagentur Randstad ag,  

Das Angebot wurde geprüft und ausgewertet. 

Die Firma Randstad ist auf einer Liste zugelassener Leiharbeitsvermittler aufgelistet.

Nach genauer Überprüfung hält die Firma Randstad ag, die gesetzlichen Verpflichtungen in Bezug auf Soziale und Finanzielle Lasten ein.

Nach der Auswertung des Angebotes, empfiehlt der Fachbereich für Gesundheit und Senioren der Regierung, der Firma Randstad ag den Auftrag zu erteilen.

Die Dienstleistungsgesellschaft Randstad ag ist ein Unternehmen, welches mit Leiharbeitern Zeitarbeitsverträge abschließt, dies basierend auf unserer Unternehmensphilosophie. 

Randstad ag ist der rechtliche Arbeitgeber der Mitarbeiter und kümmert sich um sämtliche Aspekte der Sozialversicherung und der Betreuung gemäß der Gesetzgebung über Zeitarbeit.

Die angebotenen Dienstleistungen von Randstad ag im Rahmen des Dienstleistungsvertrages sind Folgende:

  • Freie Stelle – Neuzugang: Abstimmung der nötigen Kompetenzen  
  • Rekrutierung von Personal, einschließlich Selektion und Vorschläge von Kandidaten (Companyfit und Jobfit) 
  • Betreuung und Verwaltung der Mitarbeiter 

Zur Durchführung des Auftrags, erhält Randstad ag für diese Dienstleistungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel für den Zeitraum von 1. September 2022 bis 31. August 2023 einen Zuschuss von maximal 1.500.000 EUR. 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsjahr:            2022 + 2023
Finanzstelle:               20.00
Finanzposition:           12.11
Zuschuss:       1.500.000 EUR

Der Auftrag wird in Form eines Rahmenvertrages geschlossen und der Preis wird als Preis pro eingesetzte Stunde des Personals mit einem Koeffizienten berechnet. 

Somit sind die genauen Kosten vom Bedarf an Personal abhängig.

4. Gutachten: 

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 26. Juli 2022 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

  • Gesetz vom 17. Juni 2016 über öffentliche Aufträge (hiernach: Gesetz vom 17. Juni 2016) 
  • Gesetz vom 17. Juni 2013 über die Begründung, Unterrichtung und Rechtsmittel im Bereich öffentlicher Aufträge und bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Konzessionen (hiernach: Gesetz vom 17. Juni 2013) 
  • Königlicher Erlass vom 18. April 2017 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen (hiernach: Königlicher Erlass vom 18. April 2017) 
  • Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013 zur Festlegung der allgemeinen Regeln für die Ausführung öffentlicher Aufträge (hiernach: Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013)