Sitzung vom 25. August 2022

ÖSHZ Eupen – Alten- und Pflegewohnheim St. Joseph - Genehmigung der 3. Zusatzvereinbarung mit dem ÖSHZ Eupen über die Finanzierung des An- und Umbaus des Alten- und Pflegewohnheims St. Joseph

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung genehmigt im Rahmen des Dekretes zur Infrastruktur vom 18. März 2002 die 3. Zusatzvereinbarung mit dem ÖSHZ Eupen über die Finanzierung des An- und Umbaus des Alten- und Pflegewohnheims St. Joseph.

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen und der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen werden mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Das ÖSHZ Eupen beantragt, aufgrund der aktuellen Baupreisentwicklung im Rahmen des o. e. Infrastrukturprojektes, eine Überarbeitung der zweiten Neufassung der Vereinbarung über die Finanzierung des An- und Umbaus des Alten- und Pflegewohnheims St. Joseph vom 22. Mai 2014, abgeändert durch die 1. Zusatzvereinbarung vom 15. Januar 2015 und die 2. Zusatzvereinbarung vom 11. Juni 2019. 

Die laut Vereinbarung vorgesehenen, umfassenden Sanierungs- und Renovierungsarbeiten an den Bestandsgebäuden Renoir und Novalis sollen aus dem Vorhaben herausgelöst. Diese Baumaßnahme bleibt fester Bestandteil der Programmierung, wird jedoch zu einem späteren Zeitpunkt verwirklicht, und hierfür separat neu angemeldet und in den Infrastrukturplan aufgenommen werden. Die Umsetzung soll sobald möglich erfolgen, in Abhängigkeit der verfügbaren Haushaltsmittel beider Parteien. Nach den Umbauarbeiten werden in den Gebäuden Renoir und Novalis insgesamt 37 konforme Bettenplätze zur Verfügung stehen.

Darüber hinaus soll die bestehende Vereinbarung vom 22. Mai 2014 und ihre zugehörigen Zusatzvereinbarungen über die Finanzierung des An- und Umbaus des Alten- und Pflegewohnheims Sankt Joseph in Eupen, nach Vorlage und Auswertung der Endabrechnung für die bereits vergebenen Lose und ausgeführten Arbeiten, abgeschlossen werden und als beendet gelten.

Der im Rahmen der Vereinbarung zugesagte Gesamtzuschuss der Deutschprachigen Gemeinschaft bleibt hierdurch unverändert bei maximal 7.272.000 EUR.

3. Finanzielle Auswirkungen:

OB 70 - PR 27 - ZW 63.24
(Zuschüsse für Ankauf, Bau, Umbau und Einrichtung von Alten- und Pflegeheimen)

Geschätzte Gesamtprojektkosten: 12.120.000 EUR
Maximaler Zuschuss: 7.272.000 EUR

Der maximale Zuschuss von 7.272.000 € wird durch die bereits vorgenommenen Mittelbindungen Nr. 1000008922 (Projekt 903; Haushalt und IP-2011) in Höhe von 6.482.000 € und Nr. 1000016291 (Projekt 3818; Haushalt und IP-2014) in Höhe von 790.774 € gedeckt.

4. Gutachten: 

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 19. Juli 2022 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

Dekret zur Infrastruktur vom 18. März 2002 in seiner aktuellen Fassung.