Sitzung vom 20. Juli 2022

Zweiter Nachtrag zur Konvention zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und Ocarina Ostbelgien

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung beschließt den zweiten Nachtrag zur Konvention zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und Ocarina Ostbelgien anzunehmen.

Mit der Durchführung ist die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Im April 2018 wurde zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und Ocarina Ostbelgien eine Konvention geschlossen, die die administrative Abwicklung der Kompensationszuschüsse im Rahmen der BVA Reform 2017, die die VoG Ocarina Ostbelgien durch die Umsetzung der 2017 beschlossenen Reform der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen ab dem 1. Januar 2018 erhält, regelt.

Im Rahmen eines zweiten Nachtrags wird die vorliegende Konvention um zwei weitere Jahre verlängert und endet zum 31. Dezember 2022.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Im Fall der Vereinigung Ocarina Ostbelgien sind keine BVA-Verträge von der Umwandlung in ein Angestelltenverhältnis betroffen. Es erfolgt lediglich ein finanzieller Ausgleich der Verluste, die aufgrund der Einführung des neuen BVA-Zuschusses ab 2018 entstanden sind.

Der Zuschuss von 233,74 EUR wird für das Kalenderjahr 2021 um 1,25% auf 236,66 EUR erhöht und für das Kalenderjahr 2022 um 3,25% auf 244,35 EUR erhöht. 

Die entsprechenden Haushaltsmittel wurden bereits im Jugendhaushalt, Organisationsbereich 40, Programm 11, Zuweisung 33.27 vorgesehen.

4. Gutachten: 

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 14. Juli 2022 liegt vor. 

5. Rechtsgrundlage:  

  • Erlass der Wallonischen Regierung vom 11. Mai 1995 über die Einstellung von bezuschussten Vertragsarbeitnehmern bei bestimmten öffentlichen Behörden und gleichgestellten Arbeitgebern, Artikel 7 §4 Absatz 2 
  • Erlass der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 28. September 2017