Sitzung vom 20. Juli 2022

AktiF- und AktiF PLUS– Beschäftigungsförderung - Antrag der VoG Verbraucherschutzzentrale

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung gewährt der VoG Verbraucherschutzzentrale für die Laufzeit vom 1. August 2022 bis 31. Dezember 2024 eine halbzeitige projektgebundene AktiF-/AktiF PLUS- Stelle.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Die Verbraucherschutzzentrale VoG hat am 5. Juli 2022 einen vollständigen Antrag auf 0,5 projektgebundene AktiF-Stellen eingereicht.

Es soll eine Mitarbeiterin zur Betreuung der Anlaufstelle für das Beschwerde-management beschäftigt werden.

Das Dekret zur Festlegung verschiedener Instrumente des Informations- und Beschwerdemanagements in der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 21. Februar 2022 tritt am 1. September 2022 in Kraft und sieht die Errichtung einer Anlaufstelle (so genannte Linie Null) vor.

Es liegt sowohl ein positives Gutachten des Fachbereichs Beschäftigung als auch des Fachbereichs Familie und Soziales vor.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Genehmigung der zusätzlichen Stelle wird den OB 30 PR 23 ZW 33.02 voraussichtlich jährlich  mit maximal 6.000, - € belasten.

4. Gutachten: 

  • Es liegt ein Gutachten des Fachbereichs Beschäftigung vom 6. Juli 2022 vor. 
  • Es liegt ein Gutachten des Fachbereichs Familie und Soziales vom 12. Juli 2022 vor. 
  • Es liegt ein Gutachten des Finanzinspektors vom 14 Juli 2022 vor. 

5. Rechtsgrundlage: 

  • Dekret vom 28. Mai 20018 zur AktiF- und AktiF PLUS– Beschäftigungsförderung; 
  • Erlass vom 28. September 2018 zur Ausführung des Dekrets vom 28. Mai 2018 zur AktiF- und AktiF PLUS– Beschäftigungsförderung.