Sitzung vom 20. Juli 2022

Zuschuss aufgrund der Gewährung eines zusätzlichen Urlaubstages für die Jahre 2021 und 2022 an die VoG Familienhilfe sowie Regierungserlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 21. Februar 2022 zur Gewährung eines Zuschusses an die VoG Familienhilfe für das Jahr 2022

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung gewährt der VoG Familienhilfe in Ausführung des Rahmenabkommens 2020-2024 vom 2. Mai 2019 eine Erhöhung ihres Zuschusses in Höhe von insgesamt 32.489,77 € für die Jahre 2021 und 2022.

Der globale Zuschuss für das Jahr 2022 beträgt somit 3.310.556,08 €.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Gemäß Rahmenabkommen 2020-2024 vom 2. Mai 2019 und in Ausführung des Artikels I.V. des Vertrages zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Familienhilfe für das Jahr 2022, gewährt die Regierung ab dem Jahr 2021 jährlich rekurrent die Bezuschussung für einen zusätzlichen Urlaubstag pro Mitarbeiter im Sozial- und Gesundheitsbereich. 

Die Bezuschussung der im Rahmenabkommen festgelegten Vorteile erfolgt nur dann, wenn diese durch den Abschluss kollektiver Arbeitsabkommen, in den entsprechenden Paritätischen Kommissionen ab dem Jahr, in dem der Vorteil gewährt wird, vereinbart wurden.

Das Kollektivabkommen vom 20. Dezember 2021 liegt vor.

Der Betrag der Bezuschussung für den zusätzlichen Urlaubstag wird rückwirkend für das Jahr 2021 in einer einmaligen Auszahlung im Haushaltsjahr 2022 überwiesen. 

Die Bezuschussung für den zusätzlichen Urlaubstag für das Jahr 2022 wird ausgehend von dem gewährten Betrag für das Jahr 2021 und zuzüglich 1,25% Lohnkostensteigerung in einer einmaligen Auszahlung im Haushaltsjahr 2022 überwiesen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsjahr:            2022
Finanzstelle:                50.17
Finanzposition:          33.00
Zuschuss:                  3.310.556,08 €

  • Für den zusätzlichen Urlaubstag im Jahr 2021 wird ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 16.143,99 € gewährt. 
  • Für den zusätzlichen Urlaubstag im Jahr 2022 wird ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 16.345,78 € gewährt. 

4. Gutachten: 

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 13. Juli 2022 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

  • Dekret vom 13. Dezember 2018 über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege; 
  • Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Familienhilfe für das Jahr 2022; 
  • Rahmenabkommen 2020-2024 vom 2. Mai 2019 für den nichtkommerziellen Sektor in der Deutschsprachigen Gemeinschaft; 
  • Kollektivabkommens der paritätischen Unterkommission für die Familien- und Seniorenhilfsdienste der Französischen Gemeinschaft, der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 20. Dezember 2021.