Sitzung vom 14. Juli 2022

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 19. Mai 2022 zur Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrates des Instituts für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 19. Mai 2022 zur Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrates des Instituts für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen.

Der Ministerin für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt. 

2. Erläuterungen:

In Ausführung des Dekretes vom 16. Dezember 1991 über die Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen wird das Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen (IAWM) durch einen Verwaltungsrat geführt, dessen Mandatsperiode 6 Jahre beträgt. 

Gemäß Artikel 18 §1 des oben erwähnten Dekretes vom 16. Dezember 1991 ernennt die Regierung unter den Verwaltungsratsmitgliedern den Präsidenten des Verwaltungsrates auf Vorschlag der Verwaltungsratsmitglieder.

Am 24. Mai 2022 wählte der neu eingesetzte Verwaltungsrat unter seinen Mitgliedern Herrn Ewald Gangolf als Vorschlagskandidaten für das Amt des Präsidenten des Verwaltungsrates.

Zwecks Zahlung der Entschädigung gemäß Erlass der Regierung vom 12. Juli 2001 zur Harmonisierung der Anwesenheitsgelder & Fahrtentschädigungen in Gremien und Verwaltungsräten der Deutschsprachigen Gemeinschaft, tritt der beigefügte Erlass mit Wirkung vom 24. Mai 2022 in Kraft.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereiches Lokale Behörden und Kanzlei vom  
27. Juni 2022 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 16. Dezember 1991 über die Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen