Sitzung vom 14. Juli 2022

Vorentwurf eines Dekretes zur Abänderung des Dekrets vom 23. April 2018 über die Familienleistungen

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung verabschiedet in erster Lesung den Vorentwurf eines Dekretes zur Abänderung des Dekrets vom 23. April 2018 über die Familienleistungen.

Die Regierung beschließt, das Gutachten der Datenschutzbehörde zu beantragen.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Im Rahmen des Erlasses der Regierung vom 23. Dezember 2021 über die Feststellung von Beeinträchtigungen bei Kindern im Hinblick auf die Auszahlung des Zuschlags für Kinder mit Beeinträchtigung werden gewisse Daten über den behandelnden Arzt des Kindes, das einen Anspruch auf den Zuschlag für Kinder mit einer Beeinträchtigung erhebt, verarbeitet. In Bezug auf Artikel 14 Nummer 3 dieses Erlasses machte der Staatsrat in seinem Gutachten Nr. 70.483/1 vom 10. Dezember 2021 darauf aufmerksam, dass Artikel 64 des Dekrets über die Familienleistungen keine ausreichende Grundlage zur Verarbeitung der Daten zur Identität und Kontaktangaben des Arztes des Kindes biete. Dies wird mit vorlegender Änderung nachgeholt. Die Verarbeitung dieser Daten ist im Rahmen der Prozedur zur Feststellung der Beeinträchtigung des Kindes notwendig, da auch Gutachten dieses Arztes eingeholt werden und er zu diesem Zweck identifiziert und möglicherweise kontaktiert werden muss.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten: 

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 6. Juli 2022 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

  • Artikel 5 §1 IV des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen. 
  • Artikel 4 §2 des Gesetzes vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft.