Sitzung vom 14. Juli 2022

Rahmenvereinbarung zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Städte- und Gemeindeverband der Wallonie über die Einrichtung einer spezifischen Beraterfunktion für die von der Wallonie an die Deutschsprachige Gemeinschaft übertragenen Zuständigkeiten zugunsten der Gemeinden des deutschen Sprachgebiets

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung genehmigt die Rahmenvereinbarung zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Städte- und Gemeindeverband der Wallonie über die Einrichtung einer spezifischen Beraterfunktion für die von der Wallonie an die Deutschsprachige Gemeinschaft übertragenen Zuständigkeiten zugunsten der Gemeinden des deutschen Sprachgebiets.

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

In Anbetracht der Zuständigkeitsübertragungen in den Bereichen Raumordnung, Wohnungsbau und Energie durch die Wallonische Region an die Deutschsprachige Gemeinschaft zum 1. Januar 2020 gilt es, relevante Beratungsleistungen in den beschriebenen Bereichen durch den Städte- und Gemeindeverband der Wallonie (Union des Villes et Communes, UVCW) zugunsten der deutschsprachigen Gemeinden sicherzustellen. 

Vor diesem Hintergrund beauftragt die Regierung den Städte- und Gemeindeverband mit der Beratung der Gemeinden des deutschen Sprachgebiets in folgenden Bereichen: 

  1. Ermittlung, Analyse und Dokumentation der Interessen der lokalen Behörden bei der Umsetzung themenrelevanter Politiken; 
  1. Erläuterung der von der Gemeinschaft eingeführten Verfahren und Praktiken; 
  1. Aktive Teilnahme an den von der Gemeinschaft im Rahmen der relevanten Bereiche durchgeführten Reformprojekte, insofern die Gemeinschaft darum ersucht. 

Der Auftrag wird ab Oktober 2022 für eine Dauer von fünf Jahren festgelegt. 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsjahr 

Kosten 

2022 

13.000 EUR 

2023 

52.000 EUR 

2024 

52.000 EUR 

2025 

52.000 EUR 

2026 

52.000 EUR 

2027 

39.000 EUR 

Gesamt 

260.000 EUR 

Die Kosten gehen zu Lasten des Organisationsbereichs 20, Programm 14, Zuweisung 43.24. Es sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden. 

4. Gutachten: 

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 04.07.2022 liegt vor (FI 397)

5. Rechtsgrundlagen: 

Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 16. März 2021