Sitzung vom 14. Juli 2022

Addendum zum Darlehensvertrag vom 27.08.2020 zugunsten des FC Union Walhorn

1. Beschlussfassung

Die Regierung genehmigt das Addendum zum Darlehensvertrag vom 27.08 zugunsten des FC Union Walhorn.

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen wird mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen

2.1. Allgemeine Beschreibung des Vor- und Zwischenfinanzierungsinstrumentes

Die Regierung eröffnet verschiedenen Einrichtungen, die im Rahmen von Geschäftsführungsverträgen oder anderen Abkommen mit der Deutschsprachigen Gemeinschaft wichtige Dienstleistungen erbringen, die Möglichkeit über das Vor- und Zwischenfinanzierungsinstrument ein befristetes und zinsloses Darlehen zwecks Finanzierung ihres Umlaufkapitals zu beantragen.  

2.2. Erörterung des Gegenstands des Vertragsaddendums

Am 28. August 2020 gewährte die Regierung dem FC Union Walhorn ein zinsloses Darlehen des Corona-Fonds in Höhe von 15.000 EUR.

Am 30. Mai 2022 beantragte der FC Union Walhorn aufgrund seiner finanziellen Situation eine Abänderung der Tilgungsmodalitäten. Die Rückzahlung des gewährten Darlehens soll in 200 Monatsraten in Höhe von 78 EUR bis spätestens 31. Dezember 2038 erfolgen. 

3. Finanzielle Auswirkungen

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

4. Gutachten: 

Gutachten der Finanzinspektion vom 04.07.2022 (FI 398)

5. Rechtsgrundlage: 

  • Dekret vom 17. Januar 1994 zur Einrichtung von zusätzlichen Haushaltsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft; 
  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft; 
  • Dekret vom 13. Dezember 2018 zur Festlegung des allgemeinen Haushaltsplanes der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2019; 
  • Erlass der Regierung vom 15. Juni 2011 zur Ausführung des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der deutschsprachigen Gemeinschaft.