Sitzung vom 7. Juli 2022

Genehmigung der Liste der bemerkenswerten Bäume, Sträucher und Hecken durch das ausführende Zusammenarbeitsabkommen zwischen der Wallonischen Regierung und der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung: 

Die wallonische Regierung und die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft genehmigen gemeinsam die Liste der bemerkenswerten Bäume, Sträucher und Hecken durch das ausführende Zusammenarbeitsabkommen zum Zusammenarbeitsabkommen vom 14. November 2019 zwischen der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft über die Ausübung der Zuständigkeiten im Bereich der Raumordnung und gewisser verbundener Bereiche. 

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt. 

2. Erläuterungen: 

Gemäß Artikel R.IV.4-9 des wallonischen Gesetzbuchs für räumliche Entwicklung (GRE) hat die Wallonische Region das Verfahren zur Aktualisierung der Liste der bemerkenswerten Bäume, Sträucher und Hecken auf dem gesamten Gebiet der Wallonischen Region, einschließlich des Gebiets der Deutschsprachigen Gemeinschaft, eingeleitet, dies vor dem Inkrafttreten des Zusammenarbeitsabkommens am 14. November 2019.

Nach Durchführung des Verfahrens gemäß Artikel R.IV.4-9, wurde am 26.01.2022 ein endgültiger Ministerialerlass zur Genehmigung der Liste der bemerkenswerten Bäume, Sträucher und Hecken für die wallonischen Gemeinden, für deren Gebiet der Minister der wallonischen Regierung für Raumordnung zuständig ist, unterzeichnet, dem im Anhang eine aktualisierte Liste mit den vom Öffentlichen Dienst der Wallonie – Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt (ÖDW LNU) bestätigten Gemeindevorschlägen sowie die Entscheidungen der jeweils für Naturschutz und Raumordnung zuständigen Minister der wallonischen Regierung zu den abweichenden Stellungnahmen gemäß Artikel R.IV.4-9 beigefügt sind.

Auf der Grundlage von Artikel R.IV.4-9 des wallonischen GRE wurde diese vollständige aktualisierte Liste für die wallonischen Gemeinden am 15.04.2022 im Belgischen Staatsblatt sowie auf dem Kartenportal des Öffentlichen Dienstes der Wallonie veröffentlicht.

Da die deutschsprachigen Gemeinden jedoch seit dem 01.01.2020 nicht mehr in die Zuständigkeit des für Raumordnung zuständigen Ministers der wallonischen Regierung fallen, wurde parallel dazu ein Informationsschreiben an die für Naturschutz zuständige Ministerin der wallonischen Regierung gesandt, in dem sie darüber informiert wurde, dass die elektronische Word-Version des Erlasses an den ÖDW LNU weitergeleitet wird, damit dieser in Absprache mit der Deutschsprachigen Gemeinschaft ein Ausführungsabkommen vorschlagen kann.

Auf der Grundlage dieser elektronischen Word-Version wurde dann das Ausführungsabkommen erstellt, mit dem die Liste der bemerkenswerten Bäume, Sträucher und Hecken für die Gemeinden genehmigt wird, auf deren Gebiet der Minister der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft für die Raumordnung zuständig ist.

Die nächste Aktualisierung beginnt, sobald die Liste im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wurde und ein weiteres Ausführungsabkommen von der wallonischen Regierung und der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft unterzeichnet wurde.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Verabschiedung der Liste der bemerkenswerten Bäume, Sträucher und Hecken entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

4. Gutachten: 

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage: 

  • Dekret des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 29. April 2019 über die Ausübung der Zuständigkeiten der Wallonischen Region im Bereich der Raumordnung und gewisser verbundener Bereiche durch die Deutschsprachige Gemeinschaft; 
  • Dekret des Wallonischen Parlaments vom 6. Mai 2019 über die Ausübung der Zuständigkeiten der Wallonischen Region im Bereich der Raumordnung und gewisser verbundener Bereiche durch die Deutschsprachige Gemeinschaft; 
  • Zusammenarbeitsabkommen vom 14. November 2019 zwischen der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft über die Ausübung der Zuständigkeiten im Bereich der Raumordnung und gewisser verbundener Bereiche, Artikel 70. 
  • Gesetzbuch über die räumliche Entwicklung (Dekret vom 20. Juli 2016; Erlass vom 22. Dezember 2016)