Sitzung vom 30. Juni 2022

Geschäftsführungsvertrag 2022-2026 mit der AGORA VoG

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung genehmigt den Entwurf des Geschäftsführungsvertrages 2022-2026 mit der AGORA VoG. 

Die Ministerin für Bildung, Forschung und Erziehung wird beauftragt, dem Parlament den Geschäftsführungsvertrag zur Genehmigung vorzulegen.

2. Erläuterungen: 

Gemäß Artikel 105 des Dekrets vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft schließt die Regierung mit der AGORA VoG einen Geschäftsführungsvertrag ab dem 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2026 ab.

Der Geschäftsführungsvertrag ist in folgende Punkte unterteilt:  

  • Allgemeine Grundsätze  
  • Grundlage und Gegenstand des Geschäftsführungsvertrages  
  • Chancengleichheit 
  • Begriffsbestimmung  
  • Leistungsbeschreibung – Aufgabenbeschreibung 
  • Nutznießer 
  • Qualitative und Quantitative Vorgaben 
  • Finanzen 
  • Bewertung der Umsetzung des Geschäftsführungsvertrages 
  • Unterstützungshinweis  
  • Datenschutz 
  • Arbeitsrecht  
  • Folgen bei Nichteinhaltung des Geschäftsführungsvertrages 
  • Schlussbestimmungen 

Ein erster Entwurf des Geschäftsführungsvertrages wurde der AGORA VoG per schriftlichen Prozedur zugestellt. 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Zur Durchführung der im vorliegenden Geschäftsführungsvertrag definierten Aufgaben und Leistungen erhält die AGORA VoG in den Jahren 2022 bis 2026 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 130.000€, der jährlich um 1,25% erhöht wird.

Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich folglich für 2022 auf 130.000,00€, für 2023 auf 131.625,00€, für 2024 auf 133.270,31€, für 2025 auf 134.936,19€ und für 2026 auf 136.622,89€.

4. Gutachten: 

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 22. Juni 2022 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft