Sitzung vom 30. Juni 2022

Genehmigung eines Lastenhefts zur Vergabe eines Lieferauftrags über die Beschaffung eines Schülerbusses für das ZFP Eupen im Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt das Lastenheft zur Vergabe eines Lieferauftrags über die Beschaffung eines Schülerbusses für das Zentrum für Förderpädagogik Eupen. 

Die Ministerin für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Gemäß Artikel 20 des Gesetzes vom 6. Juli 1970 über das Sonderschulwesen und das integrierte Schulwesen ist die Deutschsprachige Gemeinschaft verpflichtet, eine kostenfreie Schülerbeförderung für alle Förderschüler zu gewährleisten. 

Gegenstand des vorliegenden Auftrages ist die Beschaffung eines Autobusses zur Beförderung von Förderschülern durch einen operativen Leasingvertrag oder einen Mietvertrag oder einen Leasingvertrag mit Kaufoption.

Der Autobus, mit dem die Förderschüler des ZFP Eupen zurzeit befördert werden, wurde am 2. Juli 2010 erstmals in Betrieb genommen. In Anbetracht der Tatsache, dass das Fahrzeug technische Mängel aufweist und die Hebebühne daher bereits seit einigen Monaten nicht mehr genutzt werden kann und somit entsprechend aufwendigere Reparaturen notwendig wären, soll das Fahrzeug durch ein neues ersetzt werden.    

Das Lastenheft wurde bereits am 29. März 2022 durch die Regierung genehmigt. Anschließend wurde der öffentliche Lieferauftrag europäisch ausgeschrieben. Da das einzig eingereichte Angebot nicht ordnungsgemäß war, wurde der Auftrag nicht vergeben.  

Der Auftrag muss nun erneut ausgeschrieben werden. Da bei der ersten Ausschreibung ein offenes Verfahren angewendet wurde, kann für die neue Ausschreibung das Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung angewendet werden. Aus diesem Grund muss das Lastenheft jedoch erneut durch die Regierung genehmigt werden. Es wurden keine wesentlichen Änderungen im Lastenheft vorgenommen.

Der Auftrag beginnt ab dem Tag der Auslieferung des Fahrzeuges und endet spätestens nach Ablauf der Vertragsdauer. Die Dauer des angebotenen Vertrages muss zwischen 5 und 10 Jahren liegen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die monatlichen Kosten werden auf 4.500,00€ ohne 21% MwSt. geschätzt. Bei einer maximalen Vertragsdauer von 120 Monaten liegt der geschätzte Maximalbetrag inklusive 21% Mehrwertsteuer bei 653.400,00€

4. Gutachten: 

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 17. Juni 2022 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

  • Gesetz vom 17. Juni 2013 über die Begründung, Unterrichtung und Rechtsmittel im Bereich öffentlicher Aufträge und bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Konzessionen 
  • Gesetz vom 17. Juni 2016 über öffentliche Aufträge 
  • Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013 zur Einführung der allgemeinen Ausführungsregeln der öffentlichen Aufträge 
  • Königlicher Erlass vom 18. April 2017 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen 
  • Dekret vom 31. August 1998 über den Auftrag an die Schulträger und das Schulpersonal sowie über die allgemeinen pädagogischen und organisatorischen Bestimmungen für die Regel- und Förderschulen 
  • Erlass der Exekutive vom 5. Juni 1991 zur Festlegung des Sonderlastenheftes für die Beförderung der Schüler, die die von der Deutschsprachigen Gemeinschaft organisierten oder bezuschussten Lehranstalten besuchen