Sitzung vom 30. Juni 2022

Anhänge zu den Abkommen zur Beschäftigung von Begleit- und Ausbildungspersonal im Bereich der Sozialwirtschaft

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung genehmigt die Anhänge zu den Abkommen zur Beschäftigung von Begleit- und Ausbildungspersonal im Bereich der Sozialwirtschaft für die Dauer vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022, die eine zweiprozentige Erhöhung rückwirkend zum 1.Januar 2022 vorsehen.  

Die Anhänge betreffen das jeweilige Abkommen mit der Alternative DLS VoG, der Alternative VoG, der Christlichen Arbeiterjugend (CAJ) VoG und Rcycl VoG.  

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Die Regierung hat am 21. Februar 2022 den Grundsatzbeschluss zur inflationsbedingten Gewährung rekurrenter Zuschusserhöhungen zugunsten öffentlicher Einrichtungen gefasst (Referenz : EXIX/21.02.2022/OP/577).

Dieser Beschluss sieht die rekurrente zweiprozentige Erhöhung von Zuschüssen ab 2022 vor und betrifft u.a. die Abkommen zur Beschäftigung von Begleit- und Ausbildungspersonal im Bereich der Sozialwirtschaft.

Diese zweiprozentige Erhöhung bedurfte einer entsprechenden Haushaltsanpassung. Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft verabschiedete diese Haushaltsanpassung am 20. Juni 2022.

Die hier vorgesehenen Anhänge betreffen Abkommen mit folgenden Arbeitgebern der Sozialwirtschaft und sehen folgende Zuschussbeträge vor: 

  • die Alternative VoG profitiert von einem maximalen Jahreszuschuss in Höhe von 53.253,34 (anstatt 52.209,16 €) für 1,75 VZÄ;  
  • die Alternative DLS VoG mit einem maximalen Jahreszuschuss in Höhe von 27.779,92 € (anstatt 27.235,22 €) für eine VZÄ; 
  • Rcycl VoG mit einem maximalen Jahreszuschuss in Höhe von 38.474,50 € (anstatt 37.720,10 €) für eine VZÄ);  
  • und die Christliche Arbeiterjugend VoG mit einem maximalen Jahreszuschuss in Höhe von 201.715,02 € anstatt 197.759,82 € für sieben 7 VZÄ. 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der Haushalt 2022 wird zusätzlich mit 7.000 € belastet, so dass anstatt 315.000 € nun 322.000 € vorgesehen sind. Die Mittel werden über den OB 50 PR 20 ZW 33.01 aufgebracht werden. 

4. Gutachten: 

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 22. Juni 2022 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

Dekretentwurf zur Festlegung des Allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2022.