Sitzung vom 30. Juni 2022

Tätigkeitsberichte 2021 der Einrichtungen öffentlichen Interesses

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung genehmigt gemäß Artikel 99.1 des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft die Tätigkeitsberichte 2021 der Einrichtungen öffentlichen Interesses.

Der Ministerpräsident wird beauftragt, dem Rechnungshof die Berichte zu übermitteln.

2. Erläuterungen: 

Artikel 99.1 der Haushaltsordnung sieht vor, dass folgende Einrichtungen öffentlichen Interesses der Regierung einen Jahresbericht über ihre Tätigkeiten während des abgelaufenen Haushaltsjahres übermitteln:

  • Belgisches Rundfunk- und Fernsehzentrum der DG (BRF)  
  • Dienststelle für selbstbestimmtes Leben der deutschsprachigen Gemeinschaft (DSL) 
  • Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen (IAWM) 
  • Arbeitsamt der deutschsprachigen Gemeinschaft (ADG) 
  • Autonome Hochschule in der deutschsprachigen Gemeinschaft (AHS) 
  • Kaleido – Zentrum für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen (KAL) 

Durch vorliegenden Beschluss werden die Tätigkeitsberichte durch die Regierung genehmigt und die Übermittlung an den Rechnungshof beauftragt.

Dem Parlament werden die Berichte im Rahmen der Rechtfertigungserklärung (FIBEL) der Dekrete zur Abrechnung des Jahres 2021, zur zweiten Haushaltsanpassung 2022 und zum Ursprungshaushalt 2023 übermittelt. 

3. Finanzielle Auswirkungen:

keine

4. Gutachten: 

keine

5. Rechtsgrundlage: 

Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft