Sitzung vom 30. Juni 2022

Aussetzung der Miete für das Jahr 2023 zugunsten der VoG „Alle unter einem Dach“ betreffend die Räumlichkeiten gelegen Langesthal 5 in Eupen

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung beschließt die Miete für die Halle und die Rückzahlung der getätigten Investition betreffend die Räumlichkeiten gelegen Langesthal 5 in Eupen für das Jahr 2023 zugunsten der VoG „Alle unter einem Dach“ auszusetzen.

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Der am 10. November 2016 im öffentlichen Interesse abgeschlossene Mietvertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG „Alle unter einem Dach“ betreffend die Immobilie gelegen Langesthal 5 in Eupen vereinbart eine Laufzeit von 9 Jahren, beginnend am 1. Januar 2017 und endend am 31. Dezember 2025.

Der Mietvertrag sieht eine indexgebundene Miete für die Halle in Höhe von  
11.550 EUR pro Jahr sowie eine ebenfalls indexgebundene Rückzahlung der im Gebäude getätigten Investition in Höhe von 1.150 EUR pro Jahr vor.

Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen haben die VoG „Alle unter einem Dach“ und ihre Mitgliedsvereine hart getroffen. Zur Eindämmung der Pandemie mussten nahezu alle Veranstaltungen abgesagt werden, mit der Folge, dass die Mitgliedsvereine keine oder nur sehr geringe Einnahmen generieren konnten und sich inzwischen in ihrer Existenz bedroht sehen. Daher wurde bereits in den Jahren 2021 und 2022 auf die Zahlung der Miete und der Rückzahlung der Investition verzichtet.

Die VoG „Alle unter einem Dach“ beantragt für das Jahr 2023 die erneute Aussetzung der Hallenmiete und der Investitionsrückzahlung um den Mietbeitrag für die Vereinsboxen von ihren Mitgliedern in 2023 nicht erheben zu müssen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Aussetzung der Miete und Investitionsrückzahlung für das Jahr 2023 hat eine indexgebundene Mindereinnahme in Höhe von 12.700 EUR für den Haushalt der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur Folge.

4. Gutachten: 

Das Gutachten der Finanzinspektion ist nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage: 

Keine