Sitzung vom 30. Juni 2022

Lastenheft für einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag über eine juristische Analyse für eine Rechtsgrundlage für authentische Quellen und den Austausch von Daten innerhalb der Institutionen der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung beschließt die Durchführung einer juristischen Analyse für eine Rechtsgrundlage für authentische Quellen und den Austausch von Daten innerhalb der Institutionen der Deutschsprachigen Gemeinschaft durch einen externen Berater.

Die Regierung stimmt dem vorgelegten Entwurf des Lastenheftes „Juristische Analyse für eine Rechtsgrundlage für authentische Quellen und den Austausch von Daten innerhalb der Institutionen der Deutschsprachigen Gemeinschaft“ zu.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Das Ministerium und die anderen im Netzwerk kooperierenden Einrichtungen der Deutschsprachigen Gemeinschaft (ADG, DSL, IAWM, DGGs, KALEIDO) erfassen und verarbeiten im großen Umfang Daten, um ihren öffentlichen Auftrag durchzuführen. 

Für einen Teil dieser Daten stellt die Deutschsprachige Gemeinschaft die zuverlässige Quelle dar, da diese Daten im Rahmen ihrer Zuständigkeiten vor Ort entstehen. Allerdings gibt es bisher, im Gegensatz zum Föderalstaat und den anderen Regionen, aktuell noch keine dekretale Regelung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft, wie diese Datenbestände rechtskonform zu sogenannten authentischen Quellen durch die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft bestimmt werden können.

Umgekehrt nutzt die Deutschsprachige Gemeinschaft ihrerseits authentische Quellen der anderen föderierten Einheiten. Dieses Prinzip wird durch das e-Government vorangetrieben und stellt aufgrund des von der Europäischen Union im Sinne der Verwaltungsvereinfachung eingeforderten Konzepts „once only“ zur Vermeidung wiederkehrenden Datensammlungen beim Bürger eine Vereinfachung im Sinne der Bürgerorientierung dar. Auch hier ist derzeit nicht dekretal festgelegt, wer in diesem Fall die Rolle des Integrators im Sinne des „Datenbankorganisators“ spielen soll.

Die öffentlichen Einrichtungen der Deutschsprachigen Gemeinschaften tauschen im Rahmen ihrer Aufträge ebenfalls Daten untereinander aus. Hierzu gibt es bislang kein standardisiertes Verfahren, das die Form des Datenaustauschs und die erforderlichen Voraussetzungen des bilateralen Datentransfers regelt.

Mit dem vorliegenden Auftrag sollen Experten eine juristischen Analyse der bisherigen Verfahren zur Definition der zukünftigen authentischen Quellen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft durchführen und den zuständigen Mitarbeitern des Ministeriums in den Fachbereichen Lokale Behörden (juristischer Handlungsbedarf) und Informatik (IKT-Handlungsbedarf) dabei helfen, eine dekretale Grundlage für die Anerkennung von authentischen Quellen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu entwerfen.

Ferner sollen diese Experten konkrete Empfehlungen zur operativen Umsetzung dieses Datenaustausches formulieren. Zentral hierbei ist die Frage, wie die Rolle des Integrators wahrgenommen wird. Der Integrator soll nicht nur den Datenaustausch zwischen Einrichtungen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und anderen föderierten Instanzen ermöglichen, sondern auch den direkten Austausch von Daten zwischen Einrichtungen innerhalb der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Als dritte Aufgabe soll diese juristische Begleitung einen Vorschlag zur Standardisierung des Datenaustauschs zwischen den Einrichtungen der Deutschsprachigen Gemeinschaft formulieren. Dies könnte in Form von Datentransfer-Protokollen geschehen, wie sie auch bereits beim Föderalstaat oder in Flandern bestehen. Der Inhalt dieser Protokolle zum Datenaustausch soll ebenfalls durch eine dekretale Grundlage der Deutschsprachigen Gemeinschaft festgelegt werden.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Das Einholen von Angeboten hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. 

Die Beauftragung des Anbieters wird jedoch finanzielle Auswirkungen haben, die sich aus der Vergabe des Auftrages ergeben, insofern der Auftrag vergeben wird. 

Diese finanziellen Auswirkungen entsprechen den Kosten der juristischen Analyse und liegen voraussichtlich unter 120.000,- € (ohne MwSt.).

4. Gutachten: 

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 16. Juni 2022 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

  • Gesetz vom 17. Juni 2016 über öffentliche Aufträge; 
  • Gesetz vom 17. Juni 2013 über die Begründung, Unterrichtung und Rechtsmittel im Bereich öffentlicher Aufträge und bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Konzessionen;  
  • Königlicher Erlass vom 18. April 2017 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen; 
  • Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013 zur Festlegung der allgemeinen Regeln für die Ausführung öffentlicher Aufträge