Sitzung vom 9. Juni 2022

VoG Regionalzentrum für Kleinkindbetreuung Eupen – Hillstraße 9 – Kinderkrippe – Instandsetzung der Brandmeldeanlage und Bodenbeläge nach der Hochwasserkatastrophe - Anerkennung der Dringlichkeit

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung erkennt die Dringlichkeit des Infrastrukturvorhabens „Eupen – Hillstraße 9 – Kinderkrippe – Instandsetzung der Brandmeldeanlage und Bodenbeläge nach der Hochwasserkatastrophe“ gemäß Art. 22 des Dekretes zur Infrastruktur vom 18. März 2002 an.

Die Ministerin für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Antragsteller des Infrastrukturvorhabens „Eupen – Hillstraße 9 – Kinderkrippe – Instandsetzung der Brandmeldeanlage und Bodenbeläge nach der Hochwasserkatastrophe“ ist die VoG Regionalzentrum für Kleinkindbetreuung (RZKB). Die Anmeldung des Infrastrukturvorhabens und der zugehörige Finanzplan datieren vom 20. Mai 2022.

In Folge des Hochwassers im Juli 2021 entstanden in der Kinderkrippe gelegen Hillstraße 9 in Eupen gravierende Schäden u. a. an den technischen Anlagen und Bodenbelägen.

Die Bodenbeläge wurden bis auf den Estrich komplett durchnässt und müssen zur Schadensbeseitigung vollständig ersetzt werden.  

Außerdem entspricht die defekte Brandmeldeanlage nicht mehr dem aktuellen Standard, sodass die Hilfeleistungszone DG hier eine umfassende Instandsetzung fordert, um einen positiven Brandschutzbericht zu erwirken.

Die begründete Erklärung der drohenden, schwerwiegenden Beschädigung der Gesamtinfrastruktur liegt in den Folgen der Hochwasserkatastrophe. Der Innenbereich der Kinderkrippe befindet derzeit im Wiederaufbau.  

Die notwendigen, umfassenden Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen können größtenteils im Rahmen der Entschädigung durch die Gebäudeversicherung durchgeführt werden, jedoch sind im Laufe der Arbeiten zusätzliche Schäden und Mängel ans Licht gekommen, u. a. im Bereich der Bodenbeläge und Brandmeldeanlage, die nicht von der Versicherung übernommen werden.

Die Kostenvoranschläge der durchzuführenden Instandsetzungsarbeiten sind dem Infrastrukturdienst im Ministerium innerhalb der vorgesehenen Frist, sprich spätestens 1 Monat nach etwaiger Auftragserteilung, übermittelt worden. 

Die Gesamtkosten für die o. e. Arbeiten belaufen sich laut Kostenvoranschläge der Fachfirmen Bastin Elektrotechnik PGmbH, Hans Evers PGmbH und Karl Severin & Söhne PGmbH auf insgesamt 48.570€ (inkl. 21% MwSt.).

Aus diesen Gründen stellt die VoG RZKB einen vollständigen Antrag auf Anerkennung des Dringlichkeitsverfahrens im Sinne von Art. 22 des Dekretes zur Infrastruktur vom 18. März 2002.

3. Finanzielle Auswirkungen:

OB 70 - PR 18 - ZW 52.11
(Zuschüsse an VoGs für Ankauf, Bau, Umbau und Einrichtung im Bereich der Kinder- und Familienbetreuung)
Projektkosten: 48.570€
Maximaler Zuschuss (90%): 43.713€

4. Gutachten: 

Das Gutachten der Finanzinspektion ist für die Anerkennung der Dringlichkeit nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage: 

Dekret zur Infrastruktur vom 18. März 2002 in seiner aktuellen Fassung