Sitzung vom 2. Juni 2022

Addendum zu den Konventionen zur Organisation zweier Tagesmütterhäuser zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und den jeweiligen Gesellschaften K.G. Post-Minis und PGmbH KiTaBe für die Jahre 2021 - 2023

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung genehmigt die Addenda zu der Konvention zwischen: 

  • der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Kommanditgesellschaft Post-Minis KG und Kaleido Ostbelgien für die Jahre 2021 – 2023; 
  • sowie zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der PGmbH KiTaBe und Kaleido Ostbelgien für die Jahre 2021 – 2023. 

Die Ministerin für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Die Konventionen mit den Tagesmütterhäusern Post-Minis und KiTaBe Marienkäfer wurden für den Zeitraum 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2023 verlängert und genehmigt. In diesem Rahmen wird den Tagesmütterhäusern in Kapitel 14 Bezuschussung und Auszahlungsmodalitäten, 14.1 Zuschuss zu den Betriebskosten, ein Zuschuss in Höhe von 1.148,77 Euro pro Betreuungsplatz pro Jahr gewährt.

Infolge der Erhöhung der Tagesentschädigung, die den konventionierten Tagesmüttern/-vätern zum 1. April 2022 gewährt wird, ist eine Angleichung des Zuschusses zu den Betriebskosten, der den Tagesmütterhäusern gewährt wird, an diese erhöhte Tagesentschädigung im Sinne der Nicht-Diskriminierung der verschiedenen Dienstleister in der Kinderbetreuung notwendig. Die Erhöhung der Tagesentschädigung im vergangenen Jahr um 17,70% entspricht in etwa einer Erhöhung des Zuschusses zu den Betriebskosten um 100 Euro pro Betreuungsplatz pro Jahr (indexierter Betrag). 

Konkret resultiert diese Anpassung des Zuschusses zu den Betriebskosten in die Erhöhung der Basissumme auf 1.202,90 und des indexierten Zuschussbetrages auf 2.222,47 Euro pro Betreuungsplatz pro Jahr.

Das vorliegende Addendum schafft die entsprechende rechtliche Grundlage, die rückwirkend ab dem 1. April 2022 gelten soll, um den Zuschlag zu dem bereits ausgezahlten Zuschuss zu den Betriebskosten auszahlen zu können. Der erhöhte Betrag wird den Tagesmütterhäusern im Jahr 2022 somit für den Zeitraum April bis Dezember  zugestanden. Im Jahr 2023 erhalten die Tagesmütterhäuser den Zuschuss zu den Betriebskosten für das gesamte Jahr (Januar-Dezember 2023).

3. Finanzielle Auswirkungen:

Aktuell stehen in den Tagesmütterhäusern in der Deutschsprachigen Gemeinschaft 48 Betreuungsplätze zur Verfügung – 12 Plätze bei den Post Minis in Eupen, 36 Plätze in den drei Standorten der Marienkäfer In Raeren.

Gemäß dem Punkt 14.1. der dreijährigen Konvention belaufen sich die bisherigen finanziellen Auswirkungen für den Zeitraum 2021-2023 für den Zuschuss zu den Betriebskosten auf: 

  • 72.000 € (2.000 €/Jahr à 12 Plätze) für das TMH Post-Minis  
  • 207.000 € (2.000 €/Jahr à 36 Plätze, wovon 12 Plätze erst ab Mai 2021) für das TMH KiTaBe Marienkäfer 

Gemäß Punkt 14.3. der Konvention erhalten die Tagesmütterhäuser für den Ausgleich bei einer verminderten Kostenbeteiligung (aufgrund eines BIM Statut) einen finanziellen Ausgleich. Die dafür insgesamt vorgesehenen Mittel belaufen sich auf 40.000 € pro Jahr. 

Diese Zuschüsse werden über OB 50 Pr. 23 ZW 33.00 ausgezahlt. Die entsprechenden Mittel wurden im Haushalt 2022 vorgesehen. 

Die vorliegende Erhöhung des Zuschusses zu den Betriebskosten verursacht Mehrkosten in Höhe von 3.600 € für das Jahr 2022. Diese sind in dem Vorschlag zur 1 HHAP vorgesehen, ebenfalls im OB 50 Pr. 23 ZW 33.00. 

Die Mehrkosten wurden wie folgt berechnet:  

Die Erhöhung des Zuschusses zu den Betriebskosten beträgt 100 € pro Betreuungsplatz pro Jahr. Bei aktuell 48 Betreuungsplätzen betragen die Mehrkosten 4.800 € pro Jahr.  

Da der Zuschlag zu dem Zuschuss zu den Betriebskosten dieses Jahr nur für die Monate April bis Dezember 2022 gezahlt wird, wird der Betrag proportional für diese 9 Monate berechnet und ausgezahlt. Infolgedessen beläuft sich die Nachzahlung auf 75 € pro Betreuungsplatz für das verbleibende Jahr 2022. Ausgehend von 48 Betreuungsplätzen bedeutet dies benötigte Mittel in Höhe von 3.600 €.  

Damit belaufen sich die entstehenden Mehrkosten für die Jahre 2022 und 2023 auf 8.400 €.

4. Gutachten: 

  • Das Gutachten des Finanzinspektors vom 20. Mai 2022 liegt vor. 
  • Das Einverständnis des für den Haushalt zuständigen Ministers vom 24. Mai 2022 liegt vor. 
  • Das Gutachten des Staatsrates wird in Anwendung von Artikel 3 §1 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973 bedingt durch die Dringlichkeit nicht angefragt.  

5. Rechtsgrundlage: 

Rechtliche Grundlage der Konvention ist Artikel 202 des Regierungserlasses vom 22. Mai 2014 über die Dienste und andere Formen der Kinderbetreuung, der örtlich begrenzte Projekte der Kinderbetreuung vorsieht