Sitzung vom 2. Juni 2022

Vertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Wohnraum für Alle für das Jahr 2022 und 2023 sowie Erlass der Regierung zur Gewährung eines zusätzlichen Zuschusses an die VoG Wohnraum für Alle, Bahnhofstraße 11, 4780 St. Vith für das Jahr 2022.

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung genehmigt den Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Wohnraum für Alle für das Jahr 2022 und 2023 und unterzeichnet zwei Exemplare.

Die Regierung gewährt der VoG Wohnraum für Alle einen zusätzlichen Zuschuss für das Jahr 2022 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Der Vertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen der Sozialen Immobilienagentur Wohnraum für Alle VoG und der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Jahr 2022 und 2023.

Aufgrund der Zusage vom 18.01.2022 wurden Mittel in Höhe von 285.516,00 € gebunden und bildeten die Grundlage zur Unterzeichnung des Vertrages.

Die Zusage wird nun aufgrund der Indexanpassung 1,25% und der 2% Erhöhung, die alle Organisationen von der Regierung wegen der außergewöhnlichen Indexanpassung im Jahre 2022 gewährt bekommen, angepasst. 

Da der damalige Vertrag aber seitens der VoG noch nicht unterzeichnet wurde, wird der Vertrag durch einen neuen ersetzt.

Der Gesamtzuschuss wird von 285.516,00 € auf 302.400,00 € erhöht und der Artikel 7 a) des Vertrages lautet nun wie folgt:

Zur Durchführung der im vorliegenden Vertrag erwähnten Aufgaben und der damit verbundenen annehmbaren effektiven Personal- und Funktionskosten erhält die VoG im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel pro Mandat zur Verwaltung einer Wohnung einen pauschalen Zuschuss von jeweils 2.400 € (inkl. Indexanpassung 1,25% und 2% Erhöhung, die alle Organisationen von der Regierung wegen der außergewöhnlichen Indexanpassung im Jahre 2022 gewährt bekommen) zu Lasten des Haushaltes der Deutschsprachigen Gemeinschaft über den Organisationsbereich 50, Programm 21, Zuweisung 33.00.

Für das Jahr 2022 werden die Anzahl Mandate zum 1. Dezember 2021 berücksichtigt. Für das Jahr 2022 ergibt sich somit ein Jahreszuschuss in Höhe von 302.400,00 € (126 Mandate x 2.400 €).

Zudem erfolgt vierteljährlich eine Anpassung des pauschalen Zuschusses im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und aufgrund der bestehenden Mandate zum 31. März, zum 30. Juni, zum 30. September und zum 31. Dezember des Jahres.

Zur Umsetzung reicht die VoG spätestens am 20. Tag des Monats nach dem Quartal die Anzahl der Mandate zur Verwaltung einer Wohnung beim zuständigen Fachbereich des Ministeriums ein. 

Bei Verringerung der Mandate bleibt der höhere Satz ein Quartal lang im Vergleich zum Vorquartal eingefroren.

Für das Jahr 2023 ergibt sich der voraussichtliche Jahreszuschuss aufgrund der bestehenden Mandate zum 30. September 2022 multipliziert mit der Pauschale pro Mandat in Höhe von 2.400 €, indexiert um den Prozentsatz von 1,25 %.

Der zusätzliche Jahreszuschuss wird monatlich in Zwölftel ausgezahlt:  

  • bereits festgelegt: 285.516,00 € (2.266,00 € * 126 Mandate) 
  • Anpassung des Zuschusses auf: 302.400,00 € (2.400,00 € * 126 Mandate) 
  • Differenz in 12-tel festzulegen:  
  • 302.400,00 € - 285.516,00 €= 16.884,00 € 
  • wovon 1.410,00 € für Januar-November und 1.374,00 € für Dezember = 16.884,00 € 

Die VoG meldet zum Stand 1. Dezember 2021 126 Mandate und zum Stand 31. März 2022 123 Mandate an.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der Wohnraum für Alle VoG wird für das Jahr 2022 einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von insgesamt 16.884,00 EUR gewährt. 

Dieser Betrag geht zu Lasten des Haushalts der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Haushaltsjahr 2022, OB 50, Pr.21, ZW. 33.00.

4. Gutachten: 

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 17. Mai 2022 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

  • Dekret vom 29. April 2019 über die Ausübung der Zuständigkeiten der Wallonischen Region im Bereich des Wohnungswesens durch die Deutschsprachige Gemeinschaft; 
  • Vertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Wohnraum für Alle VoG für 2022 und 2023; 
  • Erlass der Regierung zur Gewährung eines Zuschusses an die VoG Wohnraum für Alle, Bahnhofstraße in 4780 St. Vith für das Jahr 2022.