Sitzung vom 2. Juni 2022

Beschluss zur Vergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags zur Bezeichnung einer Hausbank für die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens mittels Unterzeichnung eines Kassenvertrages

1. Beschlussfassung: 

Der öffentliche Dienstleistungsauftrag „Bezeichnung einer Hausbank für die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens mittels Unterzeichnung eines Kassenvertrages“ wird auf Grundlage des Lastenheftes mit der Referenz FbFIN.AlD/21.256, welches durch die Regierung in ihrer Sitzung vom 22. März 2022 genehmigt wurde und des am 9. Mai 2022 eröffneten Angebots an den Submittenten Belfius Banque SA vergeben.

Der Ministerpräsident, zuständig für den Haushalt und die Finanzen, wird mit der Durchführung dieses Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat in ihrer Sitzung vom 22. März 2022 das Lastenheft mit der Referenz FbFIN.AlD/21.256 zur Vergabe eines öffentlichen Dienstleitungsauftrags zur Bezeichnung einer Hausbank für die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens mittels Unterzeichnung eines Kassenvertrags genehmigt.

Am 31. März 2022 ist das Lastenheft zur Vergabe des oben genannten Dienstleistungsauftrags auf der föderalen Plattform e-procurement und im TED (tenders electronic daily), der Datenbank der Europäischen Union für Vergabe öffentlicher Aufträge, veröffentlich worden.

Die Angebotseröffnung hat am 9. Mai 2022 um 10h00 elektronisch im Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Gospert 1 in 4700 Eupen, stattgefunden.

Ein Angebot ist frist- und formgerecht elektronisch eingereicht worden: 

  • Belfius Banque SA – Place Charles Rogier 11 – 1210 Bruxelles 

Der einzige Bieter konnte sowohl in Bezug auf das Zugangsrecht als auch in Bezug auf die Auswahlkriterien positiv bewertet werden.

Somit ist das Angebot des Bieters Belfius Banque SA das einzig vorliegende. Der Zuschlag ist somit der Belfius Banque SA zu erteilen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Zinserträge und Zinslast bezüglich der Ausfügung des Kassenvertrags können über die Mittel des Amortisierungsfonds abgewickelt werden.

  • Die Reservierungskommission der Kreditlinie in Höhe von 225.000.000 € wurde auf 15 Basispunkte festgelegt und beläuft sich somit für die gesamte Laufzeit des Vertrags auf 1.350.000€ 
  • Die Zinslast 2023 wird auf 250.000 € geschätzt 

Darüber hinaus entstehen keine weiteren Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten: 

Das Gutachten des Finanzinspektors liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

  • Gesetz vom 17. Juni 2016 über öffentliche Aufträge 
  • Gesetz vom 17. Juni 2013 über die Begründung, Unterrichtung und Rechtsmittel im Bereich öffentlicher Aufträge und bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Konzessionen 
  • Königlicher Erlass vom 18. April 2017 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen 
  • Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013 zur Festlegung der allgemeinen Regeln für die Ausführung öffentlicher Aufträge