Sitzung vom 19. Mai 2022

Erlass der Regierung zur Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrates des Instituts für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrates des Instituts für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen.

Die Ministerin für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

In Ausführung des Dekretes vom 16. Dezember 1991 über die Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen wird das Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen (IAWM) durch einen Verwaltungsrat geführt, dessen Mandatsperiode 6 Jahre beträgt. Die aktuelle Mandatsperiode ging am 27. April 2022 zu Ende.

Aufgrund des vorerwähnten Dekretes setzt sich der Verwaltungsrat wie folgt zusammen:

Stimmberechtigt sind:

  • 6 Mitglieder als Vertreter der nationalen beruflichen Mittelstandsvereinigungen; 
  • 4 Mitglieder als Vertreter der nationalen überberuflichen Mittelstandsvereinigungen; 
  • je ein Mitglied als Vertreter eines jeden Zentrums für Aus und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen; 
  • 3 Mitglieder als Vertreter der repräsentativen Organisationen der Arbeitnehmer; 
  • ein Vertreter der anerkannten Zentren für landwirtschaftliche Aus- und Weiterbildung der Kategorie A 
  • ein Vertreter des Jugendrates 

Von Amts wegen gehört der Direktor der in der Deutschsprachigen Gemeinschaft anerkannten Zentren für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen sowie die Direktorin des IAWM mit beratender Stimme dem Verwaltungsrat an.

Ferner besitzt das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft ein beratendes Mandat.

Seit der Mandatsperiode 2004 gilt für die Zusammensetzung des stimmberechtigten Gremiums des IAWM- Verwaltungsrates eine dekretal verankerte 2/3- Geschlechterquote. Sie ist mit 5 stimmberechtigten Frauen und 10 Männern erfüllt.

Die Regierung bestellt nachfolgende Bewerber stellvertretend für folgende Einrichtungen bzw. Körperschaften: 

  1. als Vertreter der beruflichen Vereinigungen: 
  1. FEBETRA: Herr Andy Baum; 
  1. TRAXIO: Herr Michael Johnen; 
  1. FEPRABEL: Herr François Stoffels; 
  1. Konföderation Baufach: Frau Stephanie Linden; 
  1. Schmiede und Handwerkerinnung Malmedy-St.Vith: Herr Jürgen Küchen; 
  1. Metzgerinnung Ostbelgien: Frau Britta Balke; 
  1. als Vertreter der überberuflichen Vereinigungen: 
  1. Herr Ewald Gangolf; 
  1. Herr Johann Langer; 
  1. Frau Karin Wiesemes; 
  1. Herr Volker Klinges; 
  1. als Vertreter der repräsentativen Organisationen der Arbeitnehmer: 
  1. CSC: Frau Viviane Leffin; 
  1. FGTB: vakant; 
  1. CGSLB: Frau Dominique Rutté; 
  1. als Vertreter der Zentren für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen: Herr Richard Rinck; 
  1. als Vertreter der anerkannten Zentren für landwirtschaftliche Aus- und Weiterbildung der Kategorie A: Herr Peter Ortmanns; 
  1. als Vertreter des Jugendrates: Herr Nicolas Pommée.

Mit beratender Stimme für das Ministerium wird weiterhin Frau Carmen Xhonneux bestellt.

Für TRAXIO, FEPRABEL, die Schmiede und Handwerkerinnung Malmedy-St.Vith sowie für die Mittelstandsvereinigung Büllingen – Bütgenbach gab es keine weiblichen Kandidatenvorschläge. Es liegen aber begründete Anträge des IAWM vor.

Die Bewerbung der Bäckerinnung wurde nicht berücksichtigt, da keine doppelte Kandidatenliste vorlag.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft. 

4. Gutachten: 

Die Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 10. Mai 2022 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

Dekret vom 16. Dezember 1991 über die Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen