Sitzung vom 19. Mai 2022

Vertreter im Verwaltungsrat und der Generalversammlung der WFG

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung bezeichnet Frau Isabelle Weykmans als ihre Vertreterin im Verwaltungsrat der Wirtschaftsförderungsgesellschaft und bestätigt ihre Vertreter in der Generalversammlung, nämlich Herrn Ministerpräsidenten Oliver Paasch, Frau Ministerin Isabelle Weykmans und Frau Ministerin Lydia Klinkenberg. 
 
Die Regierung erklärt sich auch einverstanden, mit der Kooptierung von Herrn Prof. Dr. F. Palm und Herr Ph. Felten in den Verwaltungsrat der WFG.

Die Ministerin Isabelle Weykmans wird mit der Ausführung des Beschlusses beauftragt. 

2. Erläuterungen: 

Die Satzungen der WFG sehen vor, dass der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft drei Mandate in der Generalversammlung und ein Mandat im Verwaltungsrat der WFG zustehen. 
Diese Gremien werden alle vier Jahre neu bestimmt und die Neubesetzung steht anlässlich der Generalversammlung vom 22. Juni 2022 an. 

Als Vertreter der Regierung in der Generalversammlung der WFG wurde Ministerpräsident Oliver Paasch, Ministerin Isabelle Weykmans und Ministerin Lydia Klinkenberg bezeichnet.

Als Vertreter der Regierung im Verwaltungsrat wurde Ministerin Isabelle Weykmans bezeichnet.

Durch den Erlass der Regierung vom 20. Juni 2019, über die Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister wurden Ministerin Isabelle Weykmans die Initiativen im Bereich Wirtschaftsförderung übertragen.

Aus diesem Grunde soll sie auch das Mandat im Verwaltungsrat der WFG wahrnehmen.

Laut Artikel 14§2 der Satzungen der WFG kann die Generalversammlung zusätzlich zu den von Rechts wegen dem Verwaltungsrat angehörenden Personen maximal drei weitere Personen in den Verwaltungsrat kooptieren. Die Regierung ist mit dem Vorschlag von Herrn Prof. Dr. F. Palm und Herrn Ph. Felten einverstanden und unterbreitet keinen anderen Vorschlag für dieses Mandat. 

3. Finanzielle Auswirkungen:  

 Der vorliegende Erlassentwurf ist mit keinen finanziellen Auswirkungen verbunden.

4. Gutachten: 

Es liegt kein Gutachten für den vorliegenden Beschluss vor. 

5. Rechtsgrundlage: 

Erlass der Regierung vom 20. Juni 2019, über die Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister