Sitzung vom 12. Mai 2022

Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über einen Rahmenvertrag zur technischen Begleitung bei der Gründung einer PPP Gesellschaft zur Umsetzung eines flächendeckenden Glasfaserausbaus in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung beschließt, den öffentlichen Dienstleistungsauftrags über einen Rah-menvertrag zur technischen Begleitung bei der Gründung einer PPP Gesellschaft zur Umsetzung eines flächendeckenden Glasfaserausbaus in der Deutschsprachigen Ge-meinschaft Belgiens an WIK-Consult GmbH zu vergeben.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durch-führung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Anlässlich Ihrer Sitzung vom 06. Februar 2020 hat die Regierung den Dienstleistungsauftrag über die Erstellung einer Kostenanalyse hinsichtlich eines flächendeckenden Ausbaus eines Glasfasernetzes in der Deutschsprachigen Gemeinschaft sowie diesbezüglicher Business Cases vergeben. Daraus sind folgende Schlüsse hervorgegangen. 

  • Es wird empfohlen, den Netzausbau in der Deutschsprachigen Gemeinschaft auf die passive Netzinfrastruktur zu konzentrieren und dies als Wholesale-only-Netz in Form eines Passive-Layer-Open-Models (PLOM), bei der Errichtung und Betrieb der passiven Netzinfrastruktur vom aktiven Netzbetrieb und dem Endkundengeschäft getrennt sind, zu konzipieren.  
  • Auch die Kosten eines flächendeckenden FTTH-Ausbaus in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wurden im Rahmen dieser Studie ermittelt. Diese zeigen unter den zugrundeliegenden Annahmen, dass eine Subventionierung erforderlich ist. Bei einem Investitionsvolumen von 98,35 Mio. € (bei einer Penetration von 80 %) bzw. 95,49 Mio. € (bei einer Penetration von 60 %) ergeben sich Subventionsbedarfe in Höhe von 31,56 Mio. € bzw. 42,41 Mio. € auf die Gesamtdauer der Ausbauphase, welche auf 4 Jahre geschätzt wird.  

Für die konkrete Umsetzung des Projektes war in einer ersten Phase ein großes und umfangreiches Fachwissen hinsichtlich technischer, regulatorischer, wirtschaftlicher und marktrelevanter Aspekte von Nöten.  

Da die Deutschsprachige Gemeinschaft hausintern nicht über die nötigen Ressourcen und das nötige Knowhow verfügt, hat die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Rahmen Ihrer Sitzung vom 3. Dezember 2020 einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag über einen Rahmenvertrag zur Begleitung der Umsetzung eines flächendeckenden Glasfaserausbaus in der Deutschsprachigen Gemeinschaft an die WIK-Consult GmbH vergeben. Die Beratung umfasste vor allem die technische Projektbegleitung, die Erarbeitung der hochtechnischen Lastenhefte, die Begleitung der Vorabgespräche mit den verschiedenen Marktakteuren sowie die Beratung zu fördertechnischen, regulatorischen und wettbewerbsrelevanten Aspekten. 

Nachdem der Auftrag, wie im Lastenheft vorgesehen, dreimal verlängert wurde (zum 01.06.2021, zum 01.12.2021 und zum 08.02.2022), nähert sich der Rahmenvertrag sowie die erste Phase der Umsetzung seinem Ende.

In einer zweiten Phase steht nun die Gründung der PPP-Gesellschaft bevor, die den Ausbau der passiven Netzinfrastruktur vornehmen wird. Die Deutschsprachige Gemeinschaft benötigt während der Verhandlungen zur Gesellschaftsgründung technische Expertise, die durch den vorliegenden Rahmenvertrag abgedeckt werden soll. Neben der beratenden Begleitung der Verhandlungen, umfasst der Rahmenvertrag ebenfalls die Erstellung von technischen Dokumenten, die für die Gründung der PPP-Gesellschaft benötigt werden.

Wie oben erläutert, baut der vorliegende Auftrag auf Leistungen auf, die die WIK-Consult GmbH im Rahmen eines früheren Auftrags erbracht hat (Lastenheft mit der Referenz: MM20200924Glasfaser). Die Kalkulation des Businesscases basiert auf einem einzigartigen Modell, das ausschließlich von der WIK-Consult GmbH angewandt wird. Sollte der vorliegende Auftrag an einen anderen Wirtschaftsteilnehmer vergeben werden, könnte nicht auf den bereits erzielten Projektfortschritten aufgebaut werden und das Projekt müsste neu konzipiert werden. 

Daher findet im vorliegenden Fall das Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung gemäß Artikel 42 §1 Nummer 1 Buchstabe a) und Buchstabe d) ii) des Gesetzes vom 17. Juni 2016 Anwendung. Dieses besagt, dass „aus technischen Gründen“ kein Wettbewerb vorhanden ist und die Dienstleistungen somit nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer erbracht werden können. 

Zur Umsetzung dieser Aufgaben wurde das Lastenheft (Lastenheft FbSMT.TiK/18.00-X/22.336) am 25. April 2022 an folgenden Anbieter gesendet: 

  • WIK-Consult GmbH; Rhöndorfer Straße 68, 53604 Bad Honnef, Deutschland 
    Herr Dr. Christian Wernick 

Die Abgabefrist der Angebote endete am 06. Mai 2022 um 10 Uhr. Folgender einziger Anbieter hat fristgerecht ein Angebot eingereicht:

  • WIK-Consult GmbH; Rhöndorfer Straße 68, 53604 Bad Honnef, Deutschland 
    Herr Dr. Christian Wernick 
    Das Angebot der WIK-Consult GmbH entspricht allen Anforderungen und überzeugt insbesondere durch den methodischen Ansatz. Der Preis liegt in der erwartbaren Größenordnung. 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der Preis für die Durchführung der Dienstleistung durch die WIK-Consult GmbH beträgt 139.840,00 Euro ohne und 169.206,40 Euro inklusive Mehrwertsteuer.  

Der Umfang der erbrachten Leistungen wird im halbjährlichen Rhythmus aufgestellt. Die erste Aufstellung erfolgt 6 Monate nach Auftragsvergabe. 

Die Kosten des Dienstleistungsauftrags gehen zu Lasten des Haushaltspostens 20.12.12.11.

4. Gutachten: 

Das Gutachten der Finanzinspektion vom liegt vor

5. Rechtsgrundlage:  

  • Gesetz vom 17. Juni 2016 über öffentliche Aufträge 
  • Gesetz vom 17. Juni 2013 über die Begründung, Unterrichtung und Rechtsmittel im Bereich öffentlicher Aufträge und bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Konzessionen 
  • Königlicher Erlass vom 18. April 2017 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen 
  • Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013 zur Festlegung der allgemeinen Regeln für die Ausführung öffentlicher Aufträge (hiernach: Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013)