Sitzung vom 12. Mai 2022

Erlass der Regierung zur Abrechnung der Zusatzdotation an die Gemeinden zur Unterstützung der Kultur-, Folklore-, Sport- und Freizeitvereinigungen sowie der Verkehrsvereine zur Abfederung der Auswirkungen der COVID-19-Gesundheistkrise aus dem Jahr 2021

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abrechnung der Zusatzdotation an die Gemeinden zur Unterstützung der Kultur-, Folklore-, Sport- und Freizeitvereinigungen sowie der Verkehrsvereine zur Abfederung der Auswirkungen der COVID-19-Gesundheistkrise aus dem Jahr 2021.

Die Regierung nimmt zur Kenntnis, dass die 2021 gewährten Vorschussdotationen in Höhe von insgesamt 1.553.000 EUR in der Summe der durch die Gemeinden getätigten Auszahlungen um 48.000 EUR unterschritten wurden (siehe Anlage der Note an die Regierung: Übersichtstabelle). Die tatsächlichen Bedarfe auf Gemeindeebene wurden somit abgedeckt.

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Durch die ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) haben seit März 2020 viele Aktivitäten und Veranstaltungen nicht oder nur in eingeschränktem Maße stattfinden können. Dies hat sich sehr nachteilig auf die Vereine und Organisationen ausgewirkt. Viele Einnahmen, die zu Beginn der Jahre 2020-2021 eingeplant waren, blieben aufrgund der auferlegten Einschränkungen für Veranstaltungen und Feste aus, was eine massive Reduzierung der Eigeneinnahmen dieser Vereinigungen zur Folge hatte. Weiter waren Rückgänge bei den Einnahmen über Sponsoren sowie bei den Mitgliederzahlen zu verzeichnen. Das Krisendekret 2021 sah vor, dass im Jahr 2021 neben der bereits vorgesehenen klassischen Basisförderung eine weitere Unterstützung von 50 Euro pro aktives Mitglied gewährt wurde. Die Regierung hatten den Gemeinden des deutschen Sprachgebietes Zusatzdotationen in Höhe von insgesamt 1.553.000 EUR für das Jahr 2021 gewährt. Die vorgesehenen Mittel wurden – im Sinne eines Vorschusses - wie folg unter den einzelnen Gemeinden aufgeteilt:

  • Amel 135.000 EUR 
  • Büllingen 151.000 EUR 
  • Burg-Reuland 55.000 EUR 
  • Bütgenbach 204.000 EUR 
  • Eupen 369.000 EUR 
  • Kelmis 195.000 EUR 
  • Lontzen 86.000 EUR 
  • Raeren 131.000 EUR 
  • Sankt Vith 227.000 EUR 

Sechs der neun Gemeinden müssen überschüssige Summen an die Deutschsprachige Gemeinschaft zurückerstatten. Drei Gemeinden erhalten eine Restzahlung, insgesamt 24.050 EUR, da der effektive Bedarf höher war als der ausgezahlte Vorschuss:

  • Büllingen 7.400 EUR 
  • Burg-Reuland 3.800 EUR 
  • Raeren 12.850 EUR 

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Dotationen in Höhe von insgesamt 24.050 EUR werden angerechnet auf den Kredite OB 20 – PR 14 – ZW 43.23 - Dotation für die Basisföderung. Aktuell sind 546.000 EUR auf diesem Artikel vorgesehen, um in Zwölfteln, die Basisförderung der Veereine für das Jahr 2022 in Höhe von 545.811,21 EUR auszuzahlen. Bei der zweiten Haushaltsanpassung der Deutschsprachigen Gemeinschaft sind daher zusätzliche Mittel in Höhe von 24.000 EUR einzuplanen.

4. Gutachten: 

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 03. Mai 2022 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:  

  • Dekret vom 16. Dezember 2021 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2022. 
  • Dekret vom 15. Dezember 2008 über die Finanzierung der Gemeinden und öffentlichen Sozialhilfezentren durch die Deutschsprachige Gemeinschaft. 
  • Krisendekret 2020-2021 vom 6. April 2020, Artikel 8.6, eingefügt durch das Dekret vom 20. Juli 2020, ersetzt durch das Dekret vom 10. Dezember 2020 und erweitert durch das Krisendekret vom 26. April 2021.