Sitzung vom 5. Mai 2022

Genehmigung eines Lastenheftes zum vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb zur Bezeichnung eines Projektmanagers im Rahmen des Schulbauprogramms II, als Dienstleistungsauftrag im Verhandlungsverfahren mit europäischer Bekanntmachung

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung genehmigt das Lastenheft zum vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb zur Bezeichnung eines Projektmanagers im Rahmen des Schulbauprogramms, als Dienstleistungsauftrag im Verhandlungsverfahren mit europäischer Bekanntmachung.

Die Regierung beauftragt den Fachbereichsleiter Infrastruktur mit der operativen Leitung und Umsetzung.

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen wird mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft beabsichtigt, dass ehemals PPP II-Projekt auf Grund der aufgehobenen europäischen Verschuldungsgrenze in Eigenrealisierung auszuführen. 

Zurzeit sind in dem Projekt Schulbauprogramm II insgesamt 15 Bauprojekte geplant. Diese Projekte umfassen nicht nur Neubauprojekte, sondern auch Sanierungs- und Umbauarbeiten.

Auf Grund der Größe, der Anzahl und der hohen Komplexität der Bauprojekte benötigt der Infrastrukturdienst neben dem Tagesgeschäft eine Unterstützung bei der Planung und Umsetzung der Bauprojekte. Diese Unterstützung soll mittels des zu genehmigenden Lastenheft gefunden werden. Ausgeschrieben wird ein Bauprojektmanager als Dienstleistungsauftrag im Verhandlungsverfahren mit europäischer Bekanntmachung in 2 Phasen. Die erste Phase beschreibt den Teilnahmewettbewerb und die zweite Phase die Angebotsabgabe sowie das Umsetzungskonzept der interessierten Firmen.

Ein weiteres Merkmal dieses Projektes basiert auf nachhaltiges und energieeffizientes Bauen. Hier wird eine 100 % CO² -Neutralität im Betrieb und die Verwendung von natürlichen Baustoffen angestrebt. Bereits bei der Herstellung der zu verbauenden Produkte wird auf die CO²-Bilanz geachtet. Ein weiter wichtiger Punkt ist die Produkt-Kreislaufwirtschaft. Der Fokus liegt auf das Trennen und Recyclen von sortenreinen Materialien. 

Ein entsprechendes Nachhaltigkeitskonzept wurde im Vorfeld erarbeitet und wird der Ausschreibung als Grundsatz beigefügt.

Das Schulbauprogramm setzt sich aus folgenden Projekten zusammen:

Neubau des Kaleido Knotenpunktes Eupen: Aus der Industriebrache an der Nörether Straße entsteht der neue Knotenpunt der Servicestelle Eupen. Hier werden die auf 2 Liegenschaften verteilten Dienste in einem Neubau vereint. Die vorhandene Baugenehmigung wird genutzt und um eine Abrissgenehmigung ergänzt. Der Schwerpunkt liegt hier im gesunden Bauen mit Lehm und Holz. Die Räumlichkeiten beinhalten Büroräume, Versammlung- und Untersuchungsräume auf 2 Ebenen. Ausreichend Parkmöglichkeiten werden entlang des Gebäudes vorgesehen.

Umbau und Sanierung der ehem. Mädchenschule: In der Schulstraße entsteht der gemeinsame Fachbereich für den Jugendhilfedienst. Zurzeit sind die Dienste auf 3 Liegenschaften verteilt. In der Infrastruktur werden neue Büroräume sowie Besprechungs- und Versammlungsräume entstehen. Die unter Denkmalschutz stehende Fassade bleibt erhalten, der Rest wird auf Grund mangelhafter Bausubstanz abgerissen und neu gebaut. Unter dem ehemaligen Schulhof soll ein Parkdeck erschlossen werden, die zu erwarteten Auflagen sind der Städtebaugenehmigung zu entnehmen.

Neubau der Kinderkrippe und familiäres Wohnen im innerstädtischen Raum: An dem Standort des jetzigen Teilzeitunterrichtes in der Hostert soll eine Kinderkrippe entstehen. Um den wertvollen innerstädtischen Raum sinnvoll zu nutzen, sollen Wohneinheiten für Familien in den oberen Geschossen der Krippe entstehen. Um das Projekt zu verwirklichen, stellt die Stadt Eupen den angrenzenden Parkplatz zur Verfügung. Grünflächen und Parkmöglichkeiten werden vorgesehen. Im Vorfeld haben bereits Erstgespräche mit der Direktion des ÖWOB´s stattgefunden, welche die Verwaltung des Gebäudes übernehmen könnte.

Sanierung des ehem. Friedensgerichtes Eupen: Das Gebäude wurde im gegenseitigen Einvernehmen enteignet. Das unter Denkmalschutz stehende Gebäude wird von innen saniert. Das Ministerium wird sich auf diese Gebäude ausweiten und weitere Büros und Versammlungsräume herrichten. 

Neubau des César-Franck Athenäums in Kelmis: Der in der Parkstraße eher unscheinbar liegende Schulkomplex soll ein komplett neues Gesicht erhalten. Die Städtebauplanung wird die Aufgabe haben den Verkehr und die Zugänge des Geländes zu klären. Der Kindergarten, die Primar- und Sekundarschule werden mit einer Lernlandschaft ein neues Schulkonzept umsetzen. Hierzu wurde mittels einer Phase 0 die Flächenbedarfe und die Raumbeziehen eruiert. Klärungsbedarf gibt es hinsichtlich der Umsetzung des inklusiven Gedankens der Grundschule und Kindergartens. Auf Grund des sozialen Umfeldes (hoher Migrationshintergrund) der Kinder in Kelmis ist ein erhöhter Förderbedarf in der Schule notwendig. Des Weiteren erhält der Schulstandort eine neue Sportinfrastruktur, welche durch die Gemeinde Kelmis getragen wird. Der Standort vereint Synergien zwischen Vereins- und Schulsport. Die angegliederte Außerschulische Betreuung wird ebenfalls die Synergien mit der Grundschule und Kindergarten nutzen können. Eine Vereinbarung im Rahmen des damaligen PPP-Projektes wurde durch beide Parteien unterzeichnet, hier müsste die Vereinbarung auf Grund des neuen Konzeptes angepasst werden.

Neubau des Internates für Zentrum für Förderpädagogik: Das Internat soll abgerissen auf Grund der bekannten bautechnischen Probleme und an seinem jetzigen Standort neu aufgebaut werden. Eine Interimslösung wird für den Zwischenstand möglicherweise notwendig sein. An dem Neubau sollen 1 Trainingswohnung angegliedert werden. Zurzeit ist das Projekt Skei des ZFP´s ebenfalls im Internat untergebracht. Hier ist zu klären, ob diese Option der dortigen Unterbringung weiterhin bestehen bleibt oder ob ein alternativer Standort gefunden werden muss. 

Skei Monschauer Straße: Sollte das Projekt Skei nicht im Internat fortgeführt werden, würde sich die gekaufte Immobilie an der Monschauer Straße als Alternativstandort anbieten. Das Gebäude hätte über den Garten einen Anschluss an den Campus. Synergien wie die Didaktische Küche und andere Räumlichkeiten könnten genutzt werden. Das jetzige Gebäude müsste allerdings aufwendig renoviert oder abgerissen und neu gebaut werden, um den energetischen Standards und den Anforderungen der Nutzern gerecht zu werden.

Umbau und Sanierung der ehemaligen Grenz-Echo Halle: In der ehemaligen Druckerhalle soll das TZU, die Werkhallen mit dazugehörigen Klassen des Baufaches des ZAWMs, sowie das gemeinsame Depot der anerkannten Museen untergebracht werden. Bisher gibt es noch Unstimmigkeiten, ob das Unterbringen des TZU dort angebracht ist oder ob es zu Konflikten mit dem RSI führen könnte. Ebenfalls offen steht, was mit den dadurch freigewordenen Flächen im ZAWM geschehen wird. Zur Diskussion steht ebenso, ob im Sinne der Nachhaltig und der Energieeffizienz, der vordere Teil des Gebäudes abgerissen und neu gebaut werden soll.

Unterstützung bei dem Neubau der Ketteniser Grundschule: Auf Grund der städtebaulichen und demographischen Entwicklungen in Kettenis, werden die Räumlichkeiten der Schule am jetzigen Standort zu klein. Um den nötigen Bedarf an Außenflächen gewähren zu können, kommt nur ein andere Schulstandort in Frage. Die Schule wird zukünftig ihren Platz hinter der Sport- und Festhalle am „Panneshof“ finden. Der Infrastrukturdienst soll der Stadt Eupen bei der Umsetzung des Projektes unter die Arme greifen. Zu klären gilt, inwieweit das Ministerium die Planung übernimmt, mit welchen Mitteln (zu welchen Bedingungen) und wo die Entscheidungsgewalt liegt.

Um und Neubau des Königlichen Athenäums St.Vith: Die gesamte Schule des Königlichen Athenäums soll modernisiert werden. Der Wunsch war es den Kindergarten und die Grundschule mit dem ZFP als gemeinsame Schule zusammenzuführen. Hier entstand eine aufwendige Phase 0-Prozess (immerhin 1,5 Jahre) in dem mit einem Architekten und einem Schulberater die Bedürfnisse und die Raumzusammenhänge beider Schulen analysiert wurden und ein gemeinsames Konzept einer inklusiven Schule geplant wurde. Dieses Konzept wurde unter einer großen Teilhabe und Zufriedenheit der Lehrerschaft des ZFPs und der KAS ausgearbeitet.  

Zu klären gilt es unter welcher Führung diese Inklusionsschule laufen wird. Hier gibt es Meinungsdifferenzen zwischen beiden Häusern. Sollte dies nicht geklärt werden, ist das erarbeitete Konzept hinfällig. Ein gemeinsames Nebeneinander würde in diesem Konzept nicht funktionieren. Desweitern ist geplant dieses Konzept mit in die erste Stufe der Sekundarstufe fortzuführen. Sollte es hier zu einem neuen Prozess auf Grund eines „Nebeneinander“ kommen, so müsste man der Situation Rechnung tragen, dass die Bearbeitung wieder mindestens 1 Jahr in Anspruch nimmt und die Teilhabe, sowie die Motivation der Lehrer sich bedeckt halten könnte. Auch hier wurde mit einer kleinen Phase 0 ein Raumprogramm erarbeitet. Die gesamte Schule wird pädagogisch mit einer Lernlandschaft arbeiten. Die Sekundarschule wird umgebaut und wird Anbauten erhalten. Die Grundschule wird teils neugebaut mit angegliederter Mensa und Sporthalle.

Neubau eines Campus für das Bildungsdreieck ZAWM-TI-Arbeitsamt-Sanierung TI: Auf Grund der engen Platzverhältnisse ist es nicht möglich den Campus auf dem Schulgelände des TI umzusetzen. Im Hinblick so viele Synergien wie möglich nutzen zu können, soll nun ein dezentraler Campus auf „Grüner Wiese“ entlang der Eifel-Ardennen-Straße realisiert werden. Die Grundstücke müssten allerdings erst erworben werden, hier laufen die Verhandlungen bereits. Der dortige Standpunkt ist zentral, belastet nicht zusätzlich die Verkehrssituation der Klosterstraße und bildet das Dreieck zischen Arbeitsamt und TI. An diesem Standort soll das Holzkompetenzzentrum angegliedert werden. Bevor die Phase 0 für dieses Bauprojekt beginnen kann, muss das ZAWM neu reformiert werden und die grundlegenden Entscheidungen an welchem Standort die verschiedenen Kurse angeboten werden, getroffen werden. Ebenfalls ist zu klären welche Synergien seitens des TI zu nutzen sind. Je nach Entscheidungsfällung würden Räumlichkeiten teilsaniert und ergänzt. Dies würde dann mittels Zuschussverfahren seitens der Deutschsprachigen Gemeinschaft unterstützt. Der dazu geltende Zuschusssatz müsste ebenfalls noch geklärt werden. Die Planentwicklungserfahrungen der letzten Jahre haben die Erkenntnis gebracht, dass ein neuer Schulstandort nur sehr schwer ohne neuen Direktor zu Planen ist.

Neubau des Begleitzentrum Griesdeck und dem Biber-Projekt: Nach dem 2 Projekte auf dem ursprünglichen Standort durch die Raumordnung abgelehnt wurde, hat man beschlossen, dass Bauvorhaben an einem neuen Standort zu realisieren. Die Nachbarparzelle der gemeinsamen Grundschule Bütgenbach wurde vorgeschlagen und akzeptiert. Dieser gemeinsame Standort kann Synergien hervorrufen, die vor Beginn der Bauphase mit den Beteiligten erarbeitet werden müssen. Ebenfalls soll das Biber-Projekt an diesem Standort ziehen. Synergien mit dem pädagogischen Bauernhof wären hier bereits vorhanden. Das Begleitzentrum als V.o.G. wurde seitens des Ministeriums bisher nur als Antragsteller im Zuschussverfahren unterstützt. Bei einer Realisierung als ein eigenes Bauprojekt sollten im Vorfeld die Bedingungen (Entscheidungshoheit/Finanzierung) geklärt sein.

Sanierung der Städtischen Grundschule St.Vith: Nach dem das Schulkarussell gedreht ist, das ZAWM und das ZFP diesen Standort verlassen haben, kann die Sanierung des Gebäudes zum entsprechenden Zuschusssatz begonnen werden. Welche Institution dann in den leerstehenden Bereich untergebracht werden können, wird die Stadt St. Vith entwickeln. Zu klären gilt, inwieweit das Ministerium die Planung übernimmt, mit welchen Mitteln (zu welchen Bedingungen) und wo die Entscheidungsgewalt liegt.

Sanierung und Ausbau Hochstraße: Die kürzlich erworbene Immobilie hat auf Grund seinem jahrelangen Leerstand ein gewissen Sanierungsbedarf. Der Standort wird das zukünftige Zuhause des Kompetenzzentrums werden. Hierzu werden im Vorfeld die nötigen Grundsanierungsarbeiten durchgeführt, sodass ein Einzug für Sommer vorzusehen ist. Zu entscheiden gilt es, welche Institutionen noch in dieses Gebäude ziehen könnten, das BTZ wäre hier erster Kandidat. Ebenso wäre es sinnvoll die vorhandene Fläche mittels einer Aufstockung zu vergrößern. 

Durch den Regierungsbeschluss, die ehemaligen PPP II-Projekte in Eigenrealisierung durchzuführen, liegt der Unterhalt der Gebäude ebenfalls bei Deutschsprachige Gemeinschaft. Ein externer Dienst würde langfristig die Flexibilität nicht gewährleisten können und der administrative Aufwand wäre enorm. Eine eigene Betriebsgesellschaft würde hier Abhilfe schaffen können.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten: 

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 26. April 2022 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

  • Gesetz vom 17. Juni 2016 über öffentliche Aufträge (hiernach: Gesetz vom 17. Juni 2016) 
  • Gesetz vom 17. Juni 2013 über die Begründung, Unterrichtung und Rechtsmittel im Bereich öffentlicher Aufträge und bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Konzessionen (hiernach: Gesetz vom 17. Juni 2013) 
  • Königlicher Erlass vom 18. April 2017 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen (hiernach: Königlicher Erlass vom 18. April 2017) 
  • Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013 zur Einführung der allgemeinen Ausführungsregeln der öffentlichen Aufträge (hiernach: Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013)