Sitzung vom 5. Mai 2022

Zinsloses Darlehen an die VoG „Fahr mit“, Sankt Vith - ADDENDUM

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung genehmigt eine Änderung des Tilgungsplans im Darlehensvertrag vom 19. März 2020 der VoG „Fahr mit“ mit Sitz in 4780 Sankt Vith, Alter Wiesenbacher Weg 6.

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen wird mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

In ihrer Sitzung vom 19. März 2020 gewährte die Regierung dem ZAWM ein zinsloses Darlehen in Höhe von 50.000 EUR über das Vor- und Zwischenfinanzierungsinstrument zwecks Finanzierung seines Umlaufkapitals.

Die Vereinigung „Fahr mit“ verzeichnete einen Liquiditätsengpass, da sie im Rahmen von zwei laufenden LEADER-Projekten in Vorkasse gehen musste und die entsprechenden Fördergelder seitens der Wallonischen Region erst mit bedeutender Verspätung ausgezahlt werden sollten. Ein Überbrückungsdarlehen über 50.000 EUR sollte der Vereinigung vor diesem Hintergrund einen finanziellen Puffer verleihen. Laut Planung der Vereinigung und ihres Finanzexperten sollte die Rückzahlung bis Ende des Jahres 2021 realisierbar sein. Sicherheitshalber beantragte die Vereinigung eine Rückzahlungsfrist bis 31. März 2022.

Im Dezember 2021 informierte die Vereinigung über die Verlängerung der laufenden LEADER-Projekte bis Ende 2023 und beantragte aufgrund absehbarer neuer Engpässe eine Verschiebung der Rückzahlungstermine auf einen Zeitpunkt nach Beendigung der Projekte. 

Gutachten des Finanzexperten

In seinem Gutachten vom 9. März 2022 schlägt das Steuerberatungsbüro Confinancia vor, der VoG FahrMit das Überbrückungsdarlehen in Höhe von 50.000 EUR zu verlängern und als Rückzahlungsfrist den letzten Tag des 3. Monats nach Abschlusszahlung der Leader-Projekte vorzusehen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Änderung des Darlehensvertrags hat keinerlei Auswirkung auf den Haushalt der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Der abgeänderte Tilgungsplan sieht die Rückerstattung des gesamten Darlehensvertrages bis spätestens 31. März 2024 auf das Konto des Finanzierungs- und Beteiligungsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft (BE78 0912 4000 3186) vor.

4. Gutachten: 

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 25. April 2022 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

  • Dekret vom 17. Januar 1994 zur Einrichtung von zusätzlichen Haushaltsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft 
  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft 
  • Dekret vom 12. Dezember 2019 zur Festlegung des allgemeinen Haushaltsplanes der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2020 
  • Erlass der Regierung vom 15. Juni 2011 zur Ausführung des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der deutschsprachigen Gemeinschaft