Sitzung vom 28. April 2022

Bestellung der Vertreter der Regierung in der Generalversammlung der Öffentlichen Wohnungsbaugesellschaft Ostbelgien (ÖWOB)

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung bestellt Herrn Siegfried Kötten als effektiven Vertreter und Herrn Michael Fryns als Stellvertreter der Regierung in die Generalversammlung der Öffentlichen Wohnungsbaugesellschaft Ostbelgien (ÖWOB). 

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Im Anschluss an die Übertragung der Ausübung der Zuständigkeit des Wohnungswesens von der Wallonischen Region an die Deutschsprachige Gemeinschaft ab dem 01.01.2020, hat die Regierung der Wallonischen Region ihre Anteile an den beiden Gesellschaften ÖWOB und der ÖWBE an die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft übertragen.  Somit ist die Deutschsprachige Gemeinschaft Teilhaber an der fusionierten Gesellschaft „Öffentlicher Wohnungsbau Ostbelgien“, ÖWOB. Die ÖWOB ist seit Juni 2021 die einzige zugelassene Wohnungsbaugesellschaft öffentlichen Dienstes auf dem deutschen Sprachgebiet.

Die Regierung muss einen Vertreter (und einen Stellvertreter) in die Generalversammlung der ÖWOB bestimmen, die für die Anteile der Regierung in der Generalversammlung abstimmen dürfen.  

Es wird vorgeschlagen, folgende Personen zu bestellen: 

  • Herrn Siegfried Kötten als effektiven Vertreter, der bereits als Regierungskommissar des Fachministers bestellt wurde.  
  • Herrn Michael Fryns als Ersatzvertreter. 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Keine

4. Gutachten: 

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage: 

Artikel 130 §1 Abs. 4 des Wallonischen Gesetzbuches vom 29. Oktober 1998 über nachhaltiges Wohnen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft anwendbaren Fassung