Sitzung vom 21. April 2022

Erlass der Regierung zur Festlegung des Zuschusses für das Jahr 2022 an die VoG Christliche Arbeiterjugend (CAJ) zur Durchführung des Projekts „Intego Wohnen“

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung gewährt der VoG Christliche Arbeiterjugend (CAJ) zur Durchführung des Projekts „Intego Wohnen“ einen Zuschuss in Höhe von 200.000,- EUR für das Jahr 2022 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Am 22. Dezember 2021 reichte die VoG Christliche Arbeiterjugend (CAJ) ein Konzept zu einem neuen Wohnprojekt, „Intego Wohnen“, bei der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft ein. 

Das Projekt „Intego Wohnen“ richtet sich an junge Menschen ab 17 Jahren sowie an Erwachsene, die nicht auf eine stabile familiäre Struktur oder ein gefestigtes Lebensumfeld zurückgreifen können und für die ein eigenständiges Leben mit Schwierigkeiten verbunden ist. Die Nutznießer sollen im Rahmen einer Wohngruppe sowie in getrennten Wohnungen in ihrer Eigenständigkeit, Verselbstständigung und ihrer sozialen sowie beruflichen Integration gefördert werden.

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat am 8. März 2022 einen vorläufigen Vertrag mit der VoG Christliche Arbeiterjugend (CAJ) für das Jahr 2022 abgeschlossen. Der Vertrag tritt am 1. März 2022 in Kraft und läuft am 31. Dezember 2022 aus.

Die VoG Christliche Arbeiterjugend (CAJ) verpflichtet sich insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen:

a. die stationäre Betreuung in der Wohngemeinschaft gelegen Bellmerin 1c in 4700 Eupen. Diese Betreuung umfasst je nach Bedarf der jeweiligen Bewohner, deren: 

  • soziale Förderung; 
  • Unterstützung bei der Entwicklung von Sozialkompetenzen;  
  • Begleitung, Beratung und Unterstützung in der eigenständigen Lebensführung; 
  • individuelle Unterstützung in der Ausbildung und der beruflichen Integration; 
  • die Zusammenarbeit mit anderen Diensten, Einrichtungen und Fachleuten. 

b. die ambulante Begleitung ehemaliger Bewohner. Diese Begleitung umfasst je nach Bedarf:  

  • die Begleitung, Beratung und Unterstützung in der eigenständigen Lebensführung; 
  • die individuelle Unterstützung in der Ausbildung und in der beruflichen Integration; 
  • die Zusammenarbeit mit anderen Diensten, Einrichtungen und Fachleuten. 

Zur Durchführung dieser Aufgaben erhält die VoG Christliche Arbeiterjugend (CAJ), im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, einen Zuschuss für das Jahr 2022.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsjahr: 2022 

Finanzstelle: 50.14 

Finanzposition: 33.01

Zuschuss: 200.000,- EUR

Der Zuschuss für das Jahr 2022 beträgt 200.000,- EUR. Der Zuschuss wird zu 100% in monatlichen Tranchen im Jahr 2022 gezahlt. Der monatlich auszuzahlende Betrag beläuft sich auf 20.000,- EUR für die Monate März 2022 bis Dezember 2022.

4. Gutachten: 

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 13. April 2022 liegt vor.

5. Rechtsgrundlagen: 

  • Wallonisches Gesetzbuch über nachhaltiges Wohnen, ersetzt durch das Dekret der Wallonischen Region vom 17. Juli 2018; 
  • Dekret vom 19. Mai 2008 über die Jugendhilfe und zur Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen; 
  • Erlass der Regierung vom 14. Mai 2009 über die Jugendhilfe und den Jugendschutz; 
  • Vertrag vom 8. März 2022 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Christliche Arbeiterjugend (CAJ).