Sitzung vom 21. April 2022

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 8. Juli 2021 zur Bestellung der Mitglieder des für die Beamten des Ministeriums zuständigen Widerspruchsausschusses

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 8. Juli 2021 zur Bestellung der Mitglieder des für die Beamten des Ministeriums zuständigen Widerspruchsausschusses.

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen, wird mit der Durchführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.  

2. Erläuterungen: 

Auf Grund bereits erfolgter sowie anstehender Personalbewegungen – ersetzt werden müssen Herr Norbert Heukemes, Herr Benoît Weynand, Frau Elfriede Lenz und Herr Frank Vilz - sind Neubesetzungen des für Beamte des Ministeriums zuständigen Widerspruchsausschusses entsprechend den Bestimmungen des Personalstatuts des Ministeriums erforderlich geworden.

Den Vorsitz des Widerspruchsausschusses führt nun Herr Stephan Förster, Generalsekretär, oder sein als Ersatz bezeichneter Vertreter, Herr Leonhard Neycken, stellvertretender Generalsekretär. Bei Disziplinarverfahren übernimmt Frau Elivre Fatzinger, Friedensrichterin, den Vorsitz.

Bei den übrigen Mitgliedern handelt es sich zur Hälfte um statutarisches Personal des Ministeriums und zur Hälfte um Vertreter der repräsentativen Gewerkschaftsorganisationen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten: 

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

  • Sondergesetz vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, Artikel 87 §3 Absatz 1 
  • Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, Artikel 54 Absatz 1 
  • Erlass der Regierung vom 27. Dezember 1996 zur Organisation des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft und zur Regelung der Anwerbung, der Laufbahn und der Besoldung der Beamten, Artikel 32 und Artikel 206