Sitzung vom 14. April 2022

Infrastrukturvorhaben 4988 – VoG Werbeverein Wirtzfeld: Vereinslokal – Erneuerung der Heizung, des Warmwasserboilers und der Isolierung des Lüftungsschachts - Anerkennung der Dringlichkeit

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung erkennt die Dringlichkeit des Infrastrukturvorhabens „Wirtzfeld – Vereinslokal – Erneuerung der Heizung, des Warmwasserboilers und der Isolierung des Lüftungsschachts“ gemäß Art. 22 des Dekretes zur Infrastruktur vom 18. März 2002 an.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Antragsteller des Infrastrukturvorhabens „Wirtzfeld – Vereinslokal – Erneuerung der Heizung, des Warmwasserboilers und der Isolierung des Lüftungsschachts“ ist die VoG Werbeverein Wirtzfeld. Die Anmeldung des Infrastrukturvorhabens datiert vom 8. Februar 2022 und der zugehörige Finanzplan vom 25. Februar 2022.

Es handelt sich um die notwendige Erneuerung der Heizungsanlage im Vereinslokal der VoG Werbeverein Wirtzfeld, die aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters (über 35 Jahre) von einem Tag auf den anderen definitiv auszufallen droht und die zudem einer energetischen Sanierung bedarf, um den Energieverbrauch nachhaltig zu senken.

Die zugehörigen Arbeiten zur Erneuerung dieser Anlagen zur Wärmeerzeugung sollen schnellstmöglich umgesetzt werden, um die Funktionsfähigkeit des Vereinslokals dauerhaft und nachhaltig zu gewährleisten.

Die begründete Erklärung des Fachunternehmens über die drohenden, schwerwiegenden Beschädigungen der Gesamtinfrastruktur sowie der Kostenvoranschlag der durchzuführenden Instandsetzungsarbeiten sind dem Infrastrukturdienst im Ministerium innerhalb der vorgesehenen Frist von einem Monat nach etwaiger Auftragserteilung übermittelt worden. 

Die Gesamtkosten für die o. e. Arbeiten belaufen sich auf Grundlage des Kostenvoranschlags des Fachunternehmens CRS Thoussaint Scrl vom 15. März 2019 bzw. Delhez Systèmes SA vom 26. November 2021 sowie des zugehörigen Finanzplans der VoG Werbeverein Wirtzfeld vom 25. Februar 2022 auf 21.448€ (inkl. 21% MwSt.).

Aus diesen Gründen hat die VoG Werbeverein Wirtzfeld am 6. April 2022 einen vollständigen Antrag auf Anerkennung des Dringlichkeitsverfahrens im Sinne von Art. 22 des Dekretes zur Infrastruktur vom 18. März 2002 gestellt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

OB 70 - PR 14 - ZW 52.11 

(Zuschüsse für Ankauf, Bau, Umbau und Einrichtung von privatrechtlichen Infrastrukturen)

Projektkosten: 21.448€ 

Maximaler Zuschuss (60%): 12.869€

4. Gutachten: 

Das Gutachten der Finanzinspektion ist für die Anerkennung der Dringlichkeit nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage: 

Dekret zur Infrastruktur vom 18. März 2002 in seiner aktuellen Fassung.