Sitzung vom 14. April 2022

ESF Plus 2021 – 2027: Genehmigung des 3. Entwurfs des Operationellen Programms für die Deutschsprachige Gemeinschaft

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung heißt den 3. Entwurf des Operationellen Programms für den ESF Plus 2021-2027 in der Deutschsprachigen Gemeinschaft gut.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

2.1. Hintergrund

Innerhalb des EU-Finanzrahmens 2021-2027 fördert der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) Projekte mit den thematischen Schwerpunkten Beschäftigung, soziale Integration sowie berufliche Bildung. Hauptziel des ESF+ ist es, zu einem sozialeren Europa beizutragen und die Europäische Säule sozialer Rechte in die Praxis umzusetzen. 

Die Ausarbeitung des künftigen Operationellen Programms für die Deutschsprachige Gemeinschaft erfolgt seit 2019 in einem Beteiligungsprozess, in den die Wirtschafts- und Sozialpartner, die Organisationen der Zivilgesellschaft sowie die zuständigen Behörden in der Deutschsprachigen Gemeinschaft eingebunden waren. 

Die Struktur des Operationellen Programms wird durch die Dachverordnung mit den gemeinsamen Bestimmungen für die Strukturfonds vorgegeben.

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 7. Oktober 2021 die Programmstrategie sowie die Prioritäten, spezifischen Ziele, Maßnahmenarten, Zielgruppen und Indikatoren für den ESF+ in der Deutschsprachigen Gemeinschaft festgelegt: So besteht das zentrale Ziel des ESF+ in der Deutschsprachigen Gemeinschaft darin, Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt besser miteinander zu verknüpfen und die Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen.  

Der Entwurf vom 7. Oktober 2021 wurde auf Basis der Rückmeldungen der Europäischen Kommission, der zugewiesenen Finanzmittel und nach Abstimmung mit den betroffenen Fachbereichen, Kabinetten und Vertretern der Sozialpartner fortgeschrieben. 

Am 10. Februar 2022 hat die Regierung in ihrer Sitzung den ESF Plus Finanzierungsplan samt Mittelverteilung, die Programmbehörden, Partnerschaften sowie Kommunikationsmethoden genehmigt. Auf Basis dieser Beschlussfassung wurden Stakeholder und die Öffentlichkeit über das Themenportal Ostbelgien Europa Ende Februar zum aktuellen Programmstand informiert. Rückmeldungen aus der öffentlichen Konsultierung wurden bei der Fortschreibung des Programms berücksichtigt.

Neben kleineren, textlichen Anpassungen der Programmstrategie (Kapitel 1) und Prioritäten (Kapitel 2) beinhaltet der 3. Entwurf des Programms folgende neue Elemente:

  • Grundlegende Voraussetzungen (Kapitel 4 sowie Anlage 4.0) 
  • Auflistung der geplanten Vorhaben von strategischer Bedeutung (Anlage 3) 
  • Anlage 1.6 zur Programmstrategie 
  • Anlage 7.1 zur Barrierefreiheit 

Sein Beschluss dient als Grundlage für einen geplanten ersten Projektaufruf. 

2.2 Ausblick

Nach abschließender Genehmigung durch die Regierung und vorbehaltlich der Einreichung der innerbelgischen Partnerschaftsvereinbarung kann das Programm bei der Europäischen Kommission eingereicht werden. 

Mit einer Bewilligung des Operationellen Programms durch die Europäische Kommission ist somit frühestens im 2. Quartal 2022 zu rechnen. Nach Genehmigung des Programms kann der Begleitausschuss formal eingesetzt werden und über Projektanträge beraten. Projektkosten sind zwar grundsätzlich ab dem 1. Januar 2022 förderfähig; die Projekte können jedoch formal erst nach Genehmigung des Operationellen Programms durch die Europäische Kommission bewilligt werden. Realistisch erscheint daher ein Beginn der Projekte im Rahmen des ESF+ ab dem 1. Juli 2022.

Ein erster Projektaufruf ist für Anfang Mai 2022 geplant. Die öffentliche Konsultierung diente gleichzeitig der Information potenzieller Projektträger über den Programmfortschritt. Die Projektträger sind eingeladen, auf Basis der durch die Regierung verabschiedeten Programmfassung mit der Konzeption und Vorbereitung neuer Projektanträge im Rahmen des ESF+ fortzufahren. Die Verwaltungsbehörde steht beratend zur Verfügung. Ein zweiter Projektaufruf wird für den Herbst 2022 vorgesehen, um weiteren Projektträgern die Möglichkeit zur Projekteinreichung einzuräumen.

Parallel zur Genehmigungsprozedur durch die Regierung und die Europäische Kommission wird an wichtigen Leitdokumenten und Prozessen für den ESF Plus weitergearbeitet (Monitoring System, Antrags- und Auswahlverfahren, Zusammensetzung und Modalitäten der Programmgremien wie Begleitausschuss, Auswahlkomitee, Förderfähigkeitsregeln usw.). 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Anfang Dezember 2021 wurden die Verhandlungen zur innerbelgischen Mittelverteilung zwischen den belgischen Regionen für den ESF Plus 2021-2027 abgeschlossen. Für die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens als Übergangsregion ergibt sich daraus ein Budget von 9.808.657,82 EUR an ESF Plus-Mitteln. Im Zuge der Beschlussfassung vom 10. Februar 2022 wurden die Mittel auf die drei Prioritätsachsen des ESF Plus Programms wie folgt verteilt:

Vorschlag ESF Plus 
2021-2027 

C=(A+B) 

  

  

  

Prioritätsachsen 

Hauptzuweisung  

Flexibilitäts 
betrag 
2026+2027 

Hauptzuweisung + Flexibilitätsbetrag 

Anteil Haupt- 
zuweisung  
+ Flexibilitäts 
betrag 

 

davon 
ESF-Mittel 

  

  

  

  

 

 

  

1: Zugang zu Beschäftigung 

     4.489.330,62 €  

      792.254,36 €  

     5.281.584,98 €  

28,00% 

 

   2.640.792,49 €  

2: Aktive Inklusion 

     8.818.328,00 €  

   1.556.213,93 €  

   10.374.541,93 €  

55,00% 

 

   5.187.270,96 €  

3: Lebenslanges Lernen 

     2.725.665,02 €  

      481.011,58 €  

     3.206.676,60 €  

17,00% 

 

   1.603.338,30 €  

SubTotal: 

  16.033.323,63 €  

  2.829.479,87 €  

  18.862.803,50 €  

100,00% 

 

  9.431.401,75 €  

Technische Hilfe 

        641.332,95 €  

      113.179,19 €  

        754.512,14 €  

(4% vom Subtotal) 

 

      377.256,07 €  

Total: 

  16.674.656,58 €  

  2.942.659,06 €  

  19.617.315,64 €  

  

 

  9.808.657,82 €  

  

 

 

 

 

 

  

Kofinanzierungssatz 
ESF Plus-Anteil: 

50% 

 

 

 

 

  

ESF-Budget gesamt 

     9.808.657,82 €  

  

  

  

  

  

 

Die Regierung stimmt einer Kofinanzierung von 50% des ESF Plus-Programms zu.

Gemäß Artikel 24 der Dachverordnung (EU) 2021/1060 kann innerhalb des Programmplanungszeitraums ein Betrag von maximal 8% (dabei maximal 4% des Gesamtbudgets) des ursprünglich einer Priorität zugewiesenen Betrags im Rahmen einer Programmänderung in eine andere Priorität verschoben werden. Dies ist mit Genehmigung des Begleitausschusses, aber ohne Erfordernis eines Kommissionsbeschlusses möglich.

Die Aufteilung des ESF Plus-Budgets auf die Programmlaufzeit nach Jahren orientiert sich dabei an der prozentualen Aufgliederung der wallonischen Region wie folgt:

Die Budgettranche für das bereits abgelaufene Programmjahr 2021 wird dabei gemäß Beschluss der EU-Kommission zu gleichen Teilen auf die vier Folgejahre 2022 bis 2025 aufgeteilt

Das Gesamtbudget für das ESF+ Programm der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Zeitraum 2021-2027 beläuft sich auf 19.617.315,64 Euro. Der ESF-Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Die verbleibenden 50 Prozent gehen zu Lasten des Haushalts der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Die Finanzierung erfolgt prinzipiell über den OB 20, PR 15, ZW 33.12 „Zuschüsse im Rahmen des ESF + 2021-2027“ sowie Drittmittel.

4. Gutachten: 

Der Entwurf des Programms wurde den relevanten Fachbereichen des Ministeriums bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgestellt. Die Anmerkungen wurden der Verwaltungsbehörde übermittelt und konnten größtenteils übernommen und in das Programm integriert werden. 

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 7. April 2022 liegt vor. 

5. Rechtsgrundlage: 

  • Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik 
  • Verordnung (EU) 2021/1057 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 zur Einrichtung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1296/2013