Sitzung vom 7. April 2022

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 21. Februar 2017 zur Bestellung der Mitglieder des beratenden Fachgremiums für die Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 21. Februar 2017 zur Bestellung der Mitglieder des beratenden Fachgremiums der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Durch Artikel 26 des Dekrets vom 13. Dezember 2016 zur Schaffung der Dienstelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben wird die rechtliche Grundlage geschaffen, bei der Dienststelle ein beratendes Fachgremium einzusetzen.

Das beratende Fachgremium ist unabhängig und pluridisziplinär besetzt und gemäß den in Artikel 29 des Dekrets beschriebenen Aufgaben beratend und gutachterlich tätig. Seine Arbeiten nimmt das Gremium unter Berücksichtigung des ganzheitlichen Ansatzes wahr.

Das beratende Fachgremium wurde durch den Erlass der Regierung vom 21. Februar 2017 zur Bestellung der Mitglieder des beratenden Fachgremiums für die Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben eingesetzt. 

Es steht nun erneut eine Abänderung an:

In seiner Sitzung vom 4. März 2022 hat der Verwaltungsrat der Dienststelle für selbstbestimmtes Leben aus den Reihen seiner Mitglieder seinen zweiten Vertreter für das beratende Fachgremium bestimmt: Herrn Renaud Rahier. 

Das Mandat beginnt nach Verabschiedung  des vorliegenden Erlasses.

Die Liste der im Erlass der Regierung vom 21. Februar 2017 bestellten Mitglieder gestaltet sich demnach wie folgt:

1. als Mitglieder des Verwaltungsrates: 

a) Frau Josiane Fagnoul; 

b) Herr Renaud Rahier; 

2. als Mitglieder der eingesetzten Dienstleisterkonferenzen: 

a) Vertretung der Dienstleisterkonferenz Senioren: 

Frau Petra Johnen und Frau Catherine Lejoly-Pothen; 

b) Vertretung der Dienstleisterkonferenz Kinder, Jugendliche und Erwachsene: 

Frau Erica Margraff und Chantal Havenith. 

3. als Fachperson aus dem Bereich der Beschäftigung: Herr Norbert Schommers; 

4. als Fachperson aus dem Bereich der Bildung: Herr Dirk Schleihs; 

5. als Fachperson aus dem Bereich der Gesundheit: Herr Dr. Peter Heinen; 

6. als Fachperson aus dem Bereich des Wohnens: Frau Elisabeth Heck; 

7. als Fachperson aus dem Bereich der Langzeitpflege: Frau Andrée Schröder-Kirch; 

8. als Fachperson aus dem Bereich der Bioethik: noch zu bestimmen; 

9. als Fachperson aus dem Bereich der Rehabilitation: Herr Dr. Markus Baschton; 

10. als Fachperson aus dem Bereich der sozial-beruflichen Integration: 

Frau Angelika Jost

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen, die mit der Vervollständigung des beratenden Fachgremiums in Ausführung von Artikel 28 des Dekrets vom 13. Dezember 2016 zur Schaffung einer Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben einhergehen, sind in der Haushaltsplanung der DSL berücksichtigt und werden im Rahmen der Dotation abgedeckt.

4. Gutachten: 

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 22. März 2022 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

Dekret vom 13. Dezember 2016 zur Schaffung einer Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben, Artikel 28, Absatz 1.