Sitzung vom 9. September 2021

Vorentwurf eines Dekrets zur Billigung des Zusammenarbeitsabkommens vom 7. September 2021 zur Änderung des Zusammenarbeitsabkommens vom 14. Juli 2021 zwischen dem Föderalstaat, der Flämischen Gemeinschaft, der Französischen Gemeinschaft, der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission, der Wallonischen Region und der Französischen Gemeinschaftskommission über die Verarbeitung von Daten im Zusammenhang mit dem digitalen EU-COVID-Zertifikat, dem COVID Safe Ticket, dem PLF und der Verarbeitung personenbezogener Daten von Lohnempfängern und Selbständigen, die im Ausland leben oder wohnen und in Belgien Tätigkeiten ausüben

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt das Zusammenarbeitsabkommen vom 7. September 2021 zur Änderung des Zusammenarbeitsabkommens vom 14. Juli 2021 zwischen dem Föderalstaat, der Flämischen Gemeinschaft, der Französischen Gemeinschaft, der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission, der Wallonischen Region und der Französischen Gemeinschaftskommission über die Verarbeitung von Daten im Zusammenhang mit dem digitalen EU-COVID-Zertifikat, dem COVID Safe Ticket, dem PLF und der Verarbeitung personenbezogener Daten von Lohnempfängern und Selbständigen, die im Ausland leben oder wohnen und in Belgien Tätigkeiten ausüben.

Die Regierung genehmigt das ausführende Zusammenarbeitsabkommen vom 7. September 2021 zwischen dem Föderalstaat, der Flämischen Gemeinschaft, der Französischen Gemeinschaft, der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission, der Wallonischen Region und der Französischen Gemeinschaftskommission über die Verarbeitung von Daten im Zusammenhang mit dem digitalen EU-COVID-Zertifikat, dem COVID Safe Ticket, dem PLF und der Verarbeitung personenbezogener Daten von Lohnempfängern und Selbständigen, die im Ausland leben oder wohnen und in Belgien Tätigkeiten ausüben.

Die Regierung verabschiedet in erster Lesung den Vorentwurf eines Dekrets zur Billigung des Zusammenarbeitsabkommens vom 7. September 2021 zur Änderung des Zusammenarbeitsabkommens vom 14. Juli 2021 zwischen dem Föderalstaat, der Flämischen Gemeinschaft, der Französischen Gemeinschaft, der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission, der Wallonischen Region und der Französischen Gemeinschaftskommission über die Verarbeitung von Daten im Zusammenhang mit dem digitalen EU-COVID-Zertifikat, dem COVID Safe Ticket, dem PLF und der Verarbeitung personenbezogener Daten von Lohnempfängern und Selbständigen, die im Ausland leben oder wohnen und in Belgien Tätigkeiten ausüben.

Die Regierung beschließt, in Anwendung von Artikel 84 §1 Absatz 1 Nummer 3 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973 das Gutachten in einer Frist von fünf Arbeitstagen zu beantragen, ggf. im Rahmen einer gemeinschaftlichen Beantragung dieses Gutachtens mit den anderen am Zusammenarbeitsabkommen beteiligten Parteien. Die Dringlichkeit ist dadurch begründet, dass:

  • der Konzertierungsausschuss auf Anraten der verschiedenen Expertengruppen eine Verlängerung des laufenden Zusammenarbeitsabkommens bis zum 31. Oktober 2021 beantragt hat. Da das derzeitige Zusammenarbeitsabkommen am 30. September ausläuft, muss innerhalb eines Monats ein neues Zusammenarbeitsabkommen abgeschlossen und auch das ausführende Zusammenarbeitsabkommen geändert werden;
  • sich zudem die Strategie von einer globalen Bekämpfung der Pandemie zu einer gezielteren Bekämpfung auf der Grundlage der epidemiologischen Situation in einer bestimmten Region verlagern wird;
  • daher, solange die föderale Phase der Krisenbekämpfung andauert, mindestens jedoch vom 1. Oktober 2021 bis zum 31. Oktober 2021, eine Erweiterung des Anwendungsbereichs des COVID Safe Tickets (im Hinblick auf die Sektoren, Anzahl der Teilnehmer an Versammlungen, lokalen Bedürfnisse für eine angemessene Pandemiebekämpfung) auf der Grundlage einer Ermächtigung an die föderierten Teilgebiete, Gouverneure und Bürgermeister vorgesehen wird;
  • auch wenn die föderale Phase der Pandemie nicht mehr aktiv ist und keine Notwendigkeit mehr besteht, das „Pandemiegesetz“ zu aktivieren, eine Lösung gefunden werden muss, gemäß der die föderierten Teilgebiete ab dem 1. November 2021 auf der Grundlage der lokalen epidemiologischen Situation und auf der Grundlage einer begründeten Entscheidung durch ein Dekret oder eine Ordonnanz bestimmte Arbeitsinstrumente (wie die Verwendung des COVID Safe Tickets, die Anwendung auf bestimmte Sektoren, die Größe der Versammlungen und die Lokalisierung) für einen Zeitraum von höchstens 60 Tagen lokal anwenden können.

Der Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Das Zusammenarbeitsabkommen vom 14. Juli 2021 zwischen dem Föderalstaat, der Flämischen Gemeinschaft, der Französischen Gemeinschaft, der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission, der Wallonischen Region und der Französischen Gemeinschaftskommission über die Verarbeitung von Daten im Zusammenhang mit dem digitalen EU-COVID-Zertifikat, dem COVID Safe Ticket, dem PLF und der Verarbeitung personenbezogener Daten von Lohnempfängern und Selbständigen, die im Ausland leben oder wohnen und in Belgien Tätigkeiten ausüben, wird aus folgenden Gründen geändert:

1. Verbesserung materieller Fehler

2. Ausweitung des sachlichen Anwendungsbereichs der Artikel, die den rechtlichen Rahmen des COVID Safe Ticket definieren, und dessen zeitliche Verlängerung

Mit dem Zusammenarbeitsabkommen vom 14. Juli 2021 wurde die Verwendung des COVID Safe Tickets für Massenveranstaltungen und Pilotprojekte eingeführt und außerdem festgelegt, dass diese Maßnahme nur bis zum 30. September 2021 gilt. In Anbetracht der Tatsache, dass einerseits die epidemiologische Lage in Belgien nach wie vor prekär ist und dass in einigen Teilen des Landes die Infektionen mit dem Coronavirus (COVID-19) wieder zunehmen, und dass andererseits das COVID Safe Ticket ein ideales Instrument ist, um der Bevölkerung mehr Freiheit zu gewähren und eine Eingrenzung oder Schließung bestimmter Gebiete (so weit wie möglich) zu vermeiden, wird es für notwendig erachtet, die Verwendung des COVID Safe Tickets für einen Zeitraum zu genehmigen, der über den 30. September 2021 hinausgeht. In diesem Sinne wird die Anwendbarkeit der Artikel, die sich auf den rechtlichen Rahmen des COVID Safe Ticket beziehen oder diesen rechtlichen Rahmen erläutern, vom 30. September 2021 bis zum 31. Oktober 2021 verlängert.

Auf Antrag der föderierten Teilgebiete ist es auch möglich - wenn es die epidemiologischen Umstände auf dem Gebiet der jeweiligen föderierten Teilgebiete rechtfertigen - die Artikel, die sich auf den rechtlichen Rahmen des COVID Safe Ticket beziehen oder diesen rechtlichen Rahmen festlegen, ab dem 1. November 2021 anwendbar zu machen, wenn ein föderiertes Teilgebiet diese Möglichkeit in einem Dekret oder einer Ordonnanz für einen begrenzten Zeitraum vorsieht, wobei dringend empfohlen wird, diesen Zeitraum auf maximal 3 Monate zu begrenzen.

In demselben Sinne können die Artikel, die sich auf den rechtlichen Rahmen des COVID Safe Ticket beziehen oder diesen rechtlichen Rahmen erläutern, zur Anwendung kommen, sobald ein epidemischer Notfall gemäß dem Gesetz vom 14. August 2021 über verwaltungspolizeiliche Maßnahmen bei einem epidemischen Notfall ausgerufen wird. In diesem Sinne wird auch bestätigt, dass die Artikel, die sich auf den Rechtsrahmen des COVID Safe Tickets beziehen oder diesen Rechtsrahmen erläutern, bis zum 30. Juni 2022 in Kraft bleiben, und zwar in Übereinstimmung mit den Artikeln, die die Vorlage und Ausstellung des digitalen EU-COVID-Zertifikats regeln. Die Artikel über das COVID Safe Ticket wurden daher angepasst, um dieser Erweiterung Rechnung zu tragen.

3. Sachlicher Anwendungsbereich

Neben der Ausweitung der Anwendbarkeit und Verwendung des COVID Safe Tickets für Pilotprojekte und Massenveranstaltungen haben die jüngsten GEMS-Stellungnahmen vom 18. August und 31. August 2021 (die vom COVID-Kommissariat angefordert wurden) gezeigt, dass es genügend epidemiologische Gründe gibt, um den Anwendungsbereich des COVID Safe Tickets auf andere Bereiche als Massenveranstaltungen und Pilotprojekte auszuweiten. Auf Ersuchen der föderierten Teilgebiete wurde daher eine solche Ausweitung des Geltungsbereichs nach Sektoren (die in der GEMS-Stellungnahme als geeignet für die Verwendung des COVID Safe Ticket angegeben wurden) in das Zusammenarbeitsabkommen aufgenommen.

Betroffen sind folgende Sektoren: Hotels und Gaststätten, Tanzsäle und Diskotheken, Sport- und Fitnessclubs, Messen und Kongresse, Einrichtungen des Kultur-, Fest- und Freizeitsektors sowie Pflegeeinrichtungen für Personen mit Unterstützungsbedarf.

4. Zeitliche Ausbreitung

A. Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis zum 31. Oktober 2021

Die Möglichkeit, den Anwendungsbereich des COVID Safe Tickets zu erweitern und möglicherweise die Bedingungen zu verschärfen, z. B. durch eine Verringerung der Besucherzahl bei Massenveranstaltungen und Pilotprojekten oder durch die verpflichtete Verwendung des COVID Safe Tickets für bestimmte Veranstaltungen und Sektoren, ist vom 1. Oktober bis zum 31. Oktober 2021 für die föderierten Teilgebiete möglich, sofern die epidemiologischen Umstände dies rechtfertigen und nach positiver Bewertung dieser Bedingungen durch das RAG. Die Verwendung des COVID Safe Tickets existiert nicht de facto, sondern muss immer durch ein Dekret oder eine Ordonnanz des jeweiligen föderierten Teilgebiets auf der Grundlage seiner Zuständigkeit für die Gesundheitsprävention geregelt werden.

B. Zeitraum nach dem 31. Oktober 2021

Option 1: Nutzung des COVID Safe Tickets durch ein föderiertes Teilgebiet

Nach dem 31. Oktober 2021 ist das COVID Safe Ticket nicht mehr gültig und daher nicht mehr anwendbar, ungeachtet der Tatsache, dass die Artikel, die sich auf den rechtlichen Rahmen des COVID Safe Tickets beziehen oder diesen rechtlichen Rahmen in diesem Zusammenarbeitsabkommen erläutern, noch bis zum 30. Juni 2022 in Kraft bleiben, dem Ablaufdatum der Verordnung über das digitale COVID-Zertifikat der EU und der Verordnung über das digitale COVID-Zertifikat der EU für Drittstaatsangehörige, gemäß den Bestimmungen über das digitale COVID-Zertifikat der EU. Damit soll dem Wunsch der föderierten Teilgebiete entsprochen und ihnen die Möglichkeit gegeben werden, das COVID Safe Ticket nach dem 31. Oktober 2021 für Massenveranstaltungen und Pilotprojekte sowie für die zusätzliche restriktive Liste von Sektoren (wie oben aufgeführt) zu verwenden (oder sogar zu verpflichten), wenn sie mit ungünstigen epidemiologischen Umständen in ihrer Gemeinschaft oder Region konfrontiert sind und nach einer positiven Bewertung durch das RAG. Wenn es in Anbetracht des Sektors, in dem das COVID Safe Ticket verwendet werden soll, erforderlich ist, muss das föderierte Teilgebiet eine interne Aufteilung der Zuständigkeiten festlegen und die zu diesem Zweck erforderlichen gesetzgeberischen Initiativen ergreifen. Diese Ausweitung kann sowohl materiell als auch territorial sein und aus der Nutzung und der Verpflichtung zur Nutzung des COVID Safe Tickets in einem genau definierten Anwendungsbereich bestehen, d.h. Massenveranstaltungen und Pilotprojekte einerseits und die in diesem Zusammenarbeitsabkommen erschöpfend aufgeführten Bereiche andererseits. Es ist auch möglich, die Verwendung des COVID Safe Ticket auf dem Gebiet des föderierten Teilgebiets verbindlich vorzuschreiben. Diese kontinuierliche Nutzung des COVID Safe Tickets ab dem 1. November 2021 muss jedoch zeitlich begrenzt sein, und es wird dringend empfohlen, diese Maßnahmen nicht länger als drei Monate einzuführen.

Option 2: Ende der föderalen Phase, ohne Ausrufung des epidemischen Notstands gemäß dem Gesetz vom 14. August 2021

Für den Fall, dass die föderale Phase des nationalen Plans gemäß dem Ministeriellen Erlass vom 13. März 2020 zur Auslösung der föderalen Phase hinsichtlich der Koordinierung und des Krisenmanagements in Bezug auf das Coronavirus COVID-19 vollständig unterbrochen wird und das Gesetz vom 14. August 2021 über verwaltungspolizeiliche Maßnahmen während eines epidemischen Notstands noch nicht in Kraft getreten ist, und sofern ein föderiertes Teilgebiet die Verwendung des COVID Safe Tickets durch ein Dekret oder eine Ordonnanz vorgesehen hat, muss es überprüfen (und gegebenenfalls vorlegen), ob der zuständige Gouverneur oder Bürgermeister auf der Grundlage des besagten Dekrets oder der besagten Ordonnanz die erforderlichen Durchführungsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der Verwendung des COVID Safe Tickets ergreifen kann. Diese verwaltungspolizeilichen Maßnahmen gelten nur für das COVID Safe Ticket und können bis zu dem Zeitraum in Kraft bleiben, der von dem zuständigen föderierten Teilgebiet in dem jeweiligen Dekret oder der jeweiligen Ordonnanz über die Bereitstellung der Verwendung des COVID Safe Tickets durch dieses föderierte Teilgebiet vorgesehen ist, und solange die Bedingungen des Gesetzes vom 14. August 2021 über verwaltungspolizeiliche Maßnahmen im Falle einer epidemischen Notlage nicht erfüllt sind und dieses Gesetz daher nicht angewendet wird.

Option 3: Der im Gesetz vom 14. August 2021 vorgesehene epidemische Notstand wird im Einklang mit diesem Gesetz ausgerufen

Wenn das Gesetz vom 14. August 2021 über die verwaltungspolizeilichen Maßnahmen während eines epidemischen Notstands aktiviert wird, können die Artikel, die sich auf den rechtlichen Rahmen des COVID Safe Tickets beziehen oder diesen rechtlichen Rahmen erläutern, ebenfalls angewendet werden. Gegebenenfalls sollte klargestellt werden, dass dies nur für einen Zeitraum bis zum 30. Juni 2022 möglich ist. Um einen an die aktuelle epidemiologische Situation angepassten Ansatz zu bieten, wird geprüft, ob die Verwendung des COVID Safe Tickets auf föderaler Ebene angewandt werden sollte oder ob die Verwendung des COVID Safe Tickets in bestimmten Gemeinschaften oder Regionen weiterhin wünschenswert ist. Wenn entschieden wird, dass die epidemiologische Situation einen föderalen Ansatz zur Bewältigung der Gesundheitskrise erfordert, können die föderierten Teilgebiete nicht mehr per Dekret oder Ordonnanz über eine andere Verwendung des COVID Safe Ticket entscheiden.

Das ausführende Zusammenarbeitsabkommen vom 2. August 2021 zwischen dem Föderalstaat, der Flämischen Gemeinschaft, der Französischen Gemeinschaft, der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission, der Wallonischen Region und der Französischen Gemeinschaftskommission über die Verarbeitung von Daten im Zusammenhang mit dem digitalen EU-COVID-Zertifikat, dem COVID Safe Ticket, dem PLF und der Verarbeitung personenbezogener Daten von Lohnempfängern und Selbständigen, die im Ausland leben oder wohnen und in Belgien Tätigkeiten ausüben, soll an die neuen angepasst und in der Folge integral neu ersetzt werden.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es liegen noch keine Gutachten vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Artikel 5 §1 I Nummer 8 und Artikel 92bis §1 des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen.
  • Artikel 4 §2 und 55bis des Gesetzes vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft.