Sitzung vom 9. September 2021

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 8. Juni 2017 zur Bestellung der Mitglieder der Einspruchskammer, die bezüglich der Entscheidungen des Prüfungsausschusses eingesetzt ist, der die Kenntnisse der deutschen Sprache für das Personal der Unterrichtseinrichtungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft prüft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 8. Juni 2017 zur Bestellung der Mitglieder der Einspruchskammer, die bezüglich der Entscheidungen des Prüfungsausschusses eingesetzt ist, der die Kenntnisse der deutschen Sprache für das Personal der Unterrichtseinrichtungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft prüft.

Die Ministerin für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Durch Artikel 45 §1 des Dekrets vom 19. April 2004 über die Vermittlung und den Gebrauch der Sprachen im Unterrichtswesen wird eine Einspruchskammer eingerichtet.

Vor dieser Einspruchskammer können die Kandidaten Einspruch gegen die Entscheidung des Prüfungsausschusses, der die Kenntnisse der deutschen Sprache für das Personal der Unterrichtseinrichtungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft prüft, einlegen.

Aufgrund verschiedener personeller Veränderungen im Vorsitz, im Sekretariat sowie bei den Mitgliedern und Ersatzmitgliedern der Einspruchskammer, die bezüglich der Entscheidungen des Prüfungsausschusses eingesetzt ist, ist eine Abänderung des vorliegenden Erlasses notwendig.

Als stellvertretende Vorsitzende der Einspruchskammer, die bezüglich der Entscheidungen des Prüfungsausschusses eingesetzt ist, der die Kenntnisse der deutschen Sprache für das Personal der Unterrichtseinrichtungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft prüft, wird Frau Sandra Förster anstelle von Frau Janine Fryns bestellt.

Als Schriftführerin der Einspruchskammer, die bezüglich der Entscheidungen des Prüfungsausschusses eingesetzt ist, der die Kenntnisse der deutschen Sprache für das Personal der Unterrichtseinrichtungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft prüft, wird Frau Martina Jacobs anstelle von Frau Darinka Kreutz bestellt. Als stellvertretende Schriftführerin wird Frau Chantale Gassmann anstelle von Frau Martina Jacobs bestellt.

Als Mitglied der Einspruchskammer, die bezüglich der Entscheidungen des Prüfungsausschusses eingesetzt ist, der die Kenntnisse der deutschen Sprache für das Personal der Unterrichtseinrichtungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft prüft, wird Frau Julie Luxen anstelle von Herrn Elmar Schlabertz bestellt.

Als Ersatzmitglieder der Einspruchskammer, die bezüglich der Entscheidungen des Prüfungsausschusses eingesetzt ist, der die Kenntnisse der deutschen Sprache für das Personal der Unterrichtseinrichtungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft prüft, werden Frau Mona Theissen und Herr Elmar Schlabertz anstelle von Frau Christine Schifflers und Herrn Guido Hick bestellt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 15. Juli 2021 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 19. April 2004 über die Vermittlung und den Gebrauch der Sprachen im Unterrichtswesen