Sitzung vom 9. September 2021

Erlasse der Regierung zur Genehmigung der Gesamtkonzepte 2022-2025 der Einrichtungen der Erwachsenenbildung

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet die Erlasse zur Genehmigung der Gesamtkonzepte 2022-2025 der Einrichtungen der Erwachsenenbildung.

Die Ministerin für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Gemäß Artikel 8 §2 des Dekretes vom 17. November 2008 zur Förderung der Einrichtungen der Erwachsenenbildung mussten die bereits geförderten Einrichtungen der Erwachsenenbildung spätestens zehn Monate vor Ablauf der bereits genehmigten Gesamtkonzepte 2018-2021 ihr Gesamtkonzept 2022-2025 zwecks erneuter Genehmigung einreichen.

Zwölf Erwachsenenbildungsorganisationen haben fristgerecht ein Gesamtkonzept für den Zeitraum 2022-2025 eingereicht: Alteo VoG, AVES-Ostkantone VoG. Die Eiche VoG, Die Lupe VoG, Frauenliga VoG, KAP VoG, Landfrauenverband VoG, Ländliche Gilden - Verein für Bildung, Dorf und Land VoG, Miteinander Teilen VoG, Natagora/BNVS VoG, VHS Bildungsinstitut VoG und Zeitkreis VoG.

Die Regierung entscheidet spätestens vier Monate nach Abgabe des Gutachtens der Fachjury über die Genehmigung und kann gemäß Artikel 8 §4 Absatz 3 des Dekretes vom 17. November 2008 die Genehmigung unter Auflagen erteilen.

Am 8. April 2021 wurde die Fachjury zur Begutachtung der eingereichten Gesamtkonzepte 2022-2025 bestellt. Die Jurymitglieder prüften die eingereichten Unterlagen und verfassten Einzelgutachten.

Angesichts der geltenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie traf sich die Jury per Videokonferenzen. Nach anschließenden Beratungen gab die Jury am 18. Mai 2021 für alle eingereichten Gesamtkonzepte 2022-2025 ein Gutachten ab.

Die Jury empfahl der Regierung 11 eingereichte Gesamtkonzepte unter Auflagen zu genehmigen. Das Gesamtkonzept der Eiche VoG kann ohne Auflage genehmigt werden.

Die Einrichtungen der Erwachsenenbildung erhielten ihr Einzelgutachten und konnten gemäß Artikel 8 §4 Absatz 2 des Dekretes vom 17. November 2008 während 30 Kalendertagen eine Stellungnahme zu den Gutachten der Fachjury abgeben.

Die 11 oben erwähnten Einrichtungen haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Zwei Einrichtungen (Alteo VoG und Landfrauenverband VoG) der Erwachsenenbildung haben darüber hinaus eine Anhörung angefragt. Die Anhörungen fanden am 12. Juli 2021 statt.

Die eingereichten Nachträge wurden durch das Ministerium geprüft. Die Prüfung ergab, dass AVES-Ostkantone, Die Lupe, die Ländlichen Gilden, Miteinander Teilen und Zeitkreis befriedigend auf alle empfohlenen Auflagen der Jury zum Gesamtkonzept 2022-2025 eingehen.

Die eingereichten Nachträge der Einrichtungen Alteo, Frauenliga, Landfrauenverband, Natagora/BNVS sowie Volkshochschule Bildungsinstitut gingen nicht vollständig auf alle von der Jury empfohlenen Auflagen ein. Die Auflagen werden in den Erlassen aufgeführt.

Die KAP ging auf die empfohlenen Auflagen der Jury zum Gesamtkonzept 2022-2025 ein, hat jedoch nicht den Endbericht zur verpflichtenden Selbstevaluation 2018-2021 eingereicht und erhält deswegen eine entsprechende Auflage.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Jährlich maximal 12 x 73.793,47 EUR (indexierter Höchstbetrag des jährlichen pauschalen Zuschusses – Erlass der Regierung vom 19. Januar 2017)= 885.521,64 € (OB 30 PR 14 ZW 33.21).

Nach Artikel 11 des Dekretes vom 17. November 2008 kann die Regierung den Höchstbetrag des jährlichen pauschalen Zuschusses der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes anpassen sowie den jährlichen pauschalen Zuschuss zur Anpassung an die verfügbaren Haushaltsmittel mit einem Koeffizienten multiplizieren.

4. Gutachten:

Die Gutachten der Fachjury vom 18. Mai 2021 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 17. November 2008 zur Förderung der Einrichtungen der Erwachsenenbildung
  • Erlass der Regierung vom 23. Dezember 2008 zur Ausführung des Dekretes vom 17. November 2008 zur Förderung der Einrichtungen der Erwachsenenbildung