Sitzung vom 9. September 2021

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 2. Februar 2017 zur Bestellung der Mitglieder des Prüfungsausschusses, der die Kenntnisse der deutschen Sprache für das Personal der Unterrichtseinrichtungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft prüft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 2. Februar 2017 zur Bestellung der Mitglieder des Prüfungsausschusses, der die Kenntnisse der deutschen Sprache für das Personal der Unterrichtseinrichtungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft prüft.

Die Ministerin für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Durch Artikel 28 §1 des Dekrets vom 19. April 2004 über die Vermittlung und den Gebrauch der Sprachen im Unterrichtswesen wird ein schulexterner Prüfungsausschuss eingerichtet.

Vor diesem Hintergrund hat die Regierung einen schulexternen Prüfungsausschuss geschaffen, der nach Maßgabe des vorliegenden Dekretes prüft, ob die Personalmitglieder die deutsche Sprache gründlich, ausreichend beziehungsweise elementar beherrschen.

Aufgrund verschiedener personeller Veränderungen im Vorsitz, im Sekretariat sowie bei den Mitgliedern und Ersatzmitgliedern des externen Prüfungsausschusses ist eine Abänderung des vorliegenden Erlasses notwendig.

Als stellvertretende Vorsitzende des Prüfungsausschusses, der die Kenntnisse der deutschen Sprache für das Personal der Unterrichtseinrichtungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft prüft, wird Frau Anne-Sophie Willems anstelle von Herrn Stefan Recker bestellt.

Als Schriftführerin des Prüfungsausschusses, der die Kenntnisse der deutschen Sprache für das Personal der Unterrichtseinrichtungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft prüft, wird Frau Céline Nober anstelle von Frau Anne-Sophie Willems bestellt.

Als Mitglied des Prüfungsausschusses, der die Kenntnisse der deutschen Sprache für das Personal der Unterrichtseinrichtungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft prüft, wird Frau Alice Lejeune anstelle von Frau Sabine Dries bestellt.

Als Ersatzmitglieder des Prüfungsausschusses, der die Kenntnisse der deutschen Sprache für das Personal der Unterrichtseinrichtungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft prüft, werden Frau Anita Vilz und Frau Christa Kaulmann anstelle von Herrn Michael Dujardin und Frau Alice Lejeune bestellt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 17. August 2021 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 19. April 2004 über die Vermittlung und den Gebrauch der Sprachen im Unterrichtswesen