Sitzung vom 9. September 2021

Vereinbarung mit dem Universitätsklinikum Aachen über die ambulante Kinder- und Jugendpsychiatrische Versorgung der Bevölkerung der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens.

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt die Vereinbarung zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Universitätsklinikum Aachen für den Zeitraum vom 1. September 2021 bis zum 31. August 2024.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Bis zum 31. Dezember 2020 bestand eine Vereinbarung mit der Kinder- und Jugendpsychiaterin Frau Dr. Fiedler, einerseits zur fachärztlichen Beratung von Diensten im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie und andererseits zur fachärztlichen Beratung des Mobilen Teams im Rahmen des Pilotprojektes Kinder- und Jugendpsychiatrie in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Über den 31. Dezember 2020 hinaus konnte keine weitere Vereinbarung mit Frau Dr. Fiedler erstellt werden, da Frau Dr. Fiedler die Zusammenarbeit nicht fortführen wollte, weil sie neue Tätigkeiten in Deutschland aufnahm.

Um allerdings die ambulante kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung auf dem Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens sicherzustellen, wird die vorliegende Vereinbarung mit dem Universitätsklinikum Aachen getroffen.

Es besteht bereits eine langjährige Kooperation mit dem Universitätsklinikum Aachen zur akutstationären kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung der Bevölkerung der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens im Universitätsklinikum Aachen. Die auf dem Gebiet der akutstationären Versorgung bestehende Zusammenarbeit wird nun auf den Bereich der Sprechstunden und Fallsupervision des mobilen Teams der Kinder- und Jugendpsychiatrie ausgedehnt. Das UKA ist bereit, die Deutschsprachige Gemeinschaft auch hier zu unterstützen, um eine wohnortnahe ärztliche Versorgung in einem begrenzten Umfang sicherzustellen, indem sie einen Facharzt/eine Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie zur Verfügung stellt.

Die Tätigkeit des Facharztes/der Fachärztin der Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters des UKA umfasst nachfolgende Leistungen:

  • Sprechstunde für kinder- und jugendpsychiatrische Fragestellungen und Orientierung:
    Zur ambulanten ärztlichen Versorgung psychisch erkrankter Kinder und Jugendlicher wird ein Facharzt/eine Fachärztin 1- mal wöchentlich an einem festen Wochentag jeweils 4 Stunden Diensten, freischaffende Psychologen und Hausärzten im Rahmen einer Sprechstunde für kinder- und jugendpsychiatrische Fragestellungen und Orientierung zur Verfügung stehen.
  • Fallsupervision des Mobilen Teams der Kinder und Jugendpsychiatrie:
    Die Fallsupervision findet 1- Mal wöchentlich an jeweils 2 Stunden pro Woche statt und umfasst folgende Schwerpunkte:
  • fachärztliche Beratung des Mobilen Teams (Supervision)
  • diagnostische Einschätzung von Kindern und Jugendlichen
  • bei Bedarf Teilnahme an Koordinationsversammlungen

Die Altersgruppe der Kinder und Jugendlichen entspricht dem Alterssegment der 0 bis 21-Jährigen.

Die vorliegende Vereinbarung tritt ab dem 20. September 2021 in Kraft und endet am 31. August 2024.

Nach dem befristeten Vertrag kann im Anschluss und in Absprache beider Parteien ein unbefristeter Vertrag ausgehandelt werden. Dies sollte im Januar 2024 vor Ablauf des befristeten Vertrages verhandelt werden.

Die Abrechnung erfolgt quartalsmäßig auf Grundlage einer Rechnung.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Für die unter § 1 der Vereinbarung genannten Aufgaben wird ein Gesamtstundenkapital von 1152 Stunden vorgesehen.

Die Leistungen des Universitätsklinikums Aachen werden pauschal mit einem Betrag von 1.000,00 Euro pro 8 Stunden inklusive Fahrzeit vergütet, was einen Gesamtbetrag von 144.000,00 € für die Laufzeit der Vereinbarung ergibt. 

Diese Kosten gehen zu Lasten des Haushalts der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Organisationsbereich 50, Programm 16, Zuweisung 12.11.

Im Rahmen der Vergabe dieses Dienstleistungsauftrags mittels eines Verhandlungsverfahrens wurde aus folgenden Gründen kein Angebotsaufruf durchgeführt:

  • Ermangelung an deutschsprachigen Kinder- und Jugendpsychiatern bzw. deutschsprachigen Psychiatern mit Erfahrung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie.
  • Gewährung der Kontinuität der Dienstleistung.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 1. September 2021 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Vereinbarung zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Universitätsklinikum Aachen für den Zeitraum vom 1. September 2021 bis zum 31. August 2024.