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Addendum 1 zum Vertrag vom 7. Januar 2021, der die Zuschussbedingungen und die Modalitäten regelt, unter denen die VoG Beratungs- und Therapiezentrum ihre Aufgaben, die im Rahmen des Königlichen Erlasses vom 20. März 1975 festgelegt sind, erfüllt sowie Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 7. Januar 2021 zur Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2021 an die VoG Beratungs- und Therapiezentrum.

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