Sitzung vom 26. August 2021

Erlass der Regierung zur Bestellung der Mitglieder der Fachjury für die Begutachtung der Sportförderkonzepte

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Bestellung der Mitglieder der Fachjury für die Begutachtung der Sportförderkonzepte.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Das Sportdekret vom 19. April 2004, so wie es abgeändert wurde, sieht in Artikel 16 §2 vor, dass die Regierung die Zusammensetzung, die Arbeitsweise und die Vorgehensweise bei Befangenheit der Fachjury für Sportförderkonzepte festlegt.

Diese Fachjury begutachtet die von den Sportfachverbänden beim Dachverband für den Sport in der Deutschsprachigen Gemeinschaft eingereichten Sportförderkonzepte und legt der Regierung dieses Gutachten vor.

Im vorliegenden Erlass werden die Mitglieder der Fachjury bestellt. Diese sind allesamt ausgewiesene Sportexpertinnen und Sportexperten:

  1. Frau Karin Ritler Susebeek, Ecole nationale et du sport luxembourgeois
  2. Herr Olav Spahl, Belgisches Olympisches und Interföderales Komitee
  3. Herr Roger Königs, Ecole nationale et du sport luxembourgeois
  4. Herr Alwin de Prins, Luxemburg Institut for High performance in Sports
  5. Herr Axel Urhausen, Centre Hospitalier de Luxembourg-Clinique Eich.
  6. Herr Martin Weinitschke, Sportbund Rheinland
  7. Herr Tobias Vogt, Sporthochschule Köln

Eine Ausgewogenheit der Geschlechter ließ sich wegen der eher geringen Zahl an Expertinnen in diesem Bereich nicht erreichen.

Die Kriterien zur Bewertung der eingereichten Sportförderkonzepte, die Arbeitsweise der Jury und die Regeln zum Umgang mit Interessenkonflikten wurden bereits im Erlass vom 26. August 2021 zur Ausführung des Sportdekretes vom 19. April 2004 festgelegt.

Hintergrund:

Zur Umsetzung des REK III Projektes Sportstrukturen stärken wurde das Sportdekret angepasst. Das Sportdekret vom 19. April 2004, so wie es abgeändert wurde, sieht ab 2022 keine Leistungszentren für den Sport in der Deutschsprachigen Gemeinschaft mehr vor. Diese wurden durch das Förderzentrum ersetzt. Die Sportfachverbände können beim Dachverband für den Sport in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ein Sportförderkonzept einreichen. Dieses wird bei einer Genehmigung zusammen mit dem Dachverband und dem Sportfachverband im Förderzentrum umgesetzt.

Nach Begutachtung durch die Fachjury kann die Regierung eingereichte Sportförderkonzepte genehmigen und fördern. Die Förderung umfasst höchstens 80% der im Sportförderkonzept genehmigten Kosten.

Die Mitglieder der Fachjury wurden aufgrund bestehender Kenntnisse im Fachbereich Sport, Medien und Tourismus sowie einer Recherche des Fachbereichs ausfindig gemacht und kontaktiert. Alle angesprochen Expertinnen und Experten haben einer Mitgliedschaft in der Fachjury zugestimmt. Die Mitglieder der Fachjury sind so ausgewählt worden, dass sie den zu bewertenden Projekten neutral gegenüberstehen. Deshalb wurde hier auf ein Gremium mit internationaler Mitgliedschaft wert gelegt.

Dessen ungeachtet wurde im Erlass vom 26. August 2021 zur Umsetzung des Sportdekretes die Vorgehensweise bei Interessenkonflikten geregelt.

Der Erlass tritt parallel zum Erlass vom 26. August 2021 zur Umsetzung des Sportdekretes rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Im Erlass vom 26. August 2021 zur Umsetzung des Sportdekretes vom 19. April 2004 wurde die Entschädigung der Juroren bereits geregelt. Die namentliche Bestellung der Juroren hat keine weiteren finanziellen Auswirkungen.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Kanzlei und lokale Behörden liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Sportdekret vom 19. April 2004, Artikel 16 §2 Absatz 5
  • Dekret vom 3. Mai 2004 zur Förderung der ausgewogenen Vertretung von Männern und Frauen in beratenden Gremien, abgeändert durch das Dekret vom 14. Februar 2011;