Sitzung vom 26. August 2021

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 1. Oktober 2020 zur Bestellung der Mitglieder des Arbeitskreises für Vermittlung und Leiharbeitsvermittlung

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 1. Oktober 2020 zur Bestellung der Mitglieder des Arbeitskreises für Vermittlung und Leiharbeitsvermittlung.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Mit der E-Mail vom 21. April 2021 hat Herr Renaud Rahier mitgeteilt, dass er sein Mandat im Arbeitskreis für Vermittlung und Leiharbeitsvermittlung nicht weiterführen wird. Die Beschäftigungsministerin hat die FGTB am 5. Mai 2021 aufgefordert, eine doppelte Kandidatenliste für diese vakante Vertretung im Arbeitskreis für Vermittlung und Leiharbeitsvermittlung einzureichen. Die FGTB hat am 10. Juni 2021 Frau Laurie Van Isacker und Herrn Frédéric Guiot vorgeschlagen.

Die Beschäftigungsministerin schlägt der Regierung vor, Frau Van Isacker als Vertreterin der repräsentativen Organisationen der Arbeitnehmer zum Mitglied des Arbeitskreises für Vermittlung und Leiharbeitsvermittlung zu bestellen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereich Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Artikel 16 Absatz 3 Nummer 1 des Dekretes vom 11. Mai 2009 über die Zulassung der Leiharbeitsvermittler und die Überwachung der privaten Arbeitsvermittler;
  • Artikel 18 Absatz 1 und 2 des Erlasses der Regierung vom 10. Dezember 2009 zur Ausführung des Dekretes vom 11. Mai 2009 über die Zulassung der Leiharbeitsvermittler und die Überwachung der privaten Arbeitsvermittler;
  • Erlass der Regierung vom 1. Oktober 2020 zur Bestellung der Mitglieder des Arbeitskreises für Vermittlung und Leiharbeitsvermittlung.