Sitzung vom 26. August 2021

Beschluss der Regierung zur Bezeichnung der VoG Jugendbüro der Deutschsprachigen Gemeinschaft als nationale eTwinning Unterstützungsorganisation im Rahmen der Umsetzung des europäischen Programms "Erasmus+“ in der Deutschsprachigen Gemeinschaft für die Zeitspanne 2021-2027

1. Beschlussfassung:

Die Regierung bestellt die VoG Jugendbüro der Deutschsprachigen Gemeinschaft als nationalen Unterstützungsorganisation (National Support Organisation) für die Plattform „eTwinning“ im Rahmen des europäischen Programms Erasmus+ für die Zeitspanne 2021-2027.

Die Ministerin für Kultur, Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Im Rahmen der Regierungssitzung vom 28. November 2019 wurde die VoG Jugendbüro der Deutschsprachigen Gemeinschaft als Nationalagentur für die neue Programmgeneration des EU-Programms „Erasmus+“ bezeichnet.

Mit Brief vom 23. Juli 2021 bittet die EU-Kommission um die Bezeichnung einer nationalen eTwinning Unterstützungsorganisation für die Zeitspanne 2021-2027. Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, empfiehlt die Kommission, dass der bestehende nationale Kontaktpunkt diese Rolle weiterhin wahrnimmt (im Falle der Deutschsprachigen Gemeinschaft seit dem 20.02.2014 die VoG Jugendbüro).

eTwinning fördert Schulpartnerschaften in Europa durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien. Das Portal bietet Unterstützung, Werkzeuge und Dienste. eTwinning stellt außerdem Angebote zur kostenlosen und kontinuierlichen Weiterbildung für Pädagogen bereit.

eTwinning wurde 2005 als Hauptaktion des eLearning Programms der Europäischen Kommission gestartet und ist seit 2014 fest in Erasmus+, dem europäischen Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, integriert.

Die VoG Jugendbüro der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist mit dieser Bezeichnung einverstanden.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die für diese Aufgabe vorgesehenen EU-Mittel belaufen sich für die VoG Jugendbüro für die Zeitspanne 2019-2021 auf 72.556,00€.

Die bezeichnete Organisation wird aufgefordert ein Arbeitsprogramm für die Aktivitäten von April 2022 bis Dezember 2023 einzureichen, um eine rund siebzigprozentige Kofinanzierung durch die Europäische Union zu erhalten.

Die Restkofinanzierung ist bereits in der derzeitigen Dotation an die VoG Jugendbüro der Deutschsprachigen Gemeinschaft (OB 40 PR 11 ZW 33.23) enthalten.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

  • Verordnung (EU) 2021/817 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 zur Einrichtung von Erasmus+, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013
  • Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft