Sitzung vom 26. August 2021

Erneuertes Zusammenarbeitsabkommen zwischen dem Landkreis Vorpommern Greifswald und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens ab 2021

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet das erneuerte Zusammenarbeitsabkommen zwischen dem Landkreis Vorpommern Greifswald und der Deutschsprachigen Gemeinschaft ab dem Jahr 2021.

Die zuständigen Minister werden mit der Durchführung der Zusammenarbeit in ihren jeweiligen Ressorts beauftragt.

2. Erläuterungen:

Der Landkreis Vorpommern Greifswald ist Deutschlands drittgrößter Landkreis. Er liegt in Mecklenburg-Vorpommern und grenzt direkt an das Nachbarland Polen. Kreisstadt ist die Universitäts- und Hansestadt Greifswald.

Seit 1992 kooperieren der heutige Landkreis Vorpommern-Greifswald und die Deutschsprachige Gemeinschaft – zunächst basierend auf einem gemeinsamen Projekt im Rahmen der Suchtprävention - miteinander.

Aus dieser ersten Begegnung entwickeln sich in den fast 30 Jahren Kooperation mehrere Projekte in politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und schulischen Bereichen.

Lange erfolgte die Zusammenarbeit ohne, dass die Inhalte schriftlich festgehalten wurden. Schließlich wurde im Bildungsbereich 2014 ein Abkommen unterzeichnet und 2016 erfolgte die Verlängerung.  Damit wurde die Kooperation weiter ausgebaut und inhaltlich vertieft.

Das letzte gemeinsame Abkommen wurde am 20. Mai 2016 unterzeichnet. Es trat für eine Laufzeit von fünf Jahren in Kraft, ab dem 01. September 2015 bis zum 31. August 2020.

Die Parteien möchten ihre enge und erfolgreiche Zusammenarbeit, fortsetzen und neu auflegen. Diese neue Erklärung sieht eine verstärkte Zusammenarbeit der beiden Verwaltungen und den Austausch von Erfahrungen vor. Insbesondere werden sie in den Bereichen Bildung, Soziales und Gesundheit, Tourismus, Kultur, Wirtschaftsförderung, Politische Bildung, Medienbildung und der Regionalgeschichte, Entwicklung ländlicher Räume, Krisenmanagement im Grenzbereich sowie Verwaltung zusammenarbeiten.

Darüber hinaus begrüßen die Parteien die Zusammenarbeit zwischen kommunalen Gebietskörperschaften, Vereinigungen, Einrichtungen und Unternehmen, die in den erwähnten Bereichen tätig sind. Die Parteien unterstützen den Austausch von Erfahrungen und vorbildlichen Verfahrensweisen zwischen ihren jeweiligen Verwaltungen.

Vorliegende erneuerte Erklärung zur Zusammenarbeit wird für die Dauer von fünf Jahren geschlossen und tritt am Tag ihrer Unterzeichnung in Kraft.

Alle zuständigen Fachbereiche wurden bei der Umsetzung des Abkommens einbezogen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Vorliegendes Abkommen und Arbeitsprogramm haben keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Kein Gutachten erforderlich

5. Rechtsgrundlage:

Sondergesetz vom 8. August 1980 über institutionelle Reformen