Sitzung vom 15. Juli 2021

Vorentwurf eines Erlasses der Regierung zur Einführung eines Bezuschussungssystems für Pilotprojekte der Gemeinden im Rahmen der Umsetzung des integrierten Energie- und Klimaplans

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in erster Lesung den Vorentwurf eines Erlasses zur Einführung eines Bezuschussungssystems für Pilotprojekte der Gemeinden im Rahmen der Umsetzung des integrierten Energie- und Klimaplans.

Die Regierung beschließt, das Gutachten des Beirats für Wohnungswesen und Energie zu beantragen.

Die Regierung beschließt, das Gutachten der Datenschutzbehörde zu beantragen.

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen, und der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen, sind jeder für seinen Teil mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Hintergrund

Unter Koordination der Deutschsprachigen Gemeinschaft haben die neun Gemein-den des deutschen Sprachgebiets im Jahr 2018 einen Energie- und Klimaplan (EKP) erstellt. Die Unterzeichner verpflichten sich dazu, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 40% zu reduzieren sowie Handlungsansätze für den Klimaschutz und die Klimaanpassung einzuführen. Der Energie- und Klimaplan umfasst Maßnahmen in den Bereichen Mobilität, öffentliche Gebäude, Wohngebäude, erneuerbare Energien sowie Klimaanpassung.

Die Wallonische Region fördert ebenfalls Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels im Rahmen verschiedener Programme. Dazu gehören UREBA (Utilisation rationnelle de l'énergie dans les bâtiments; dieses Programm zielt auf den öffentlichen Sektor und VoGs ab), POLLEC (Politique locale Energie-Climat), PAPE (Plan d’action préventive en matière d’énergie) und MEBAR (Subventions aux ménages à revenu modeste; dieses Programm zielt auf Privathaushalte ab und sieht eine Unterstützung über das ÖSHZ vor).

Im Rahmen der Übertragung der Ausübung der Zuständigkeit „Energie“ von der Wallonischen Region an die Deutschsprachige Gemeinschaft aufgrund von Artikel 139 der Verfassung obliegt die Förderung der Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels in den übertragenen Zuständigkeitsbereichen seit dem 1. Januar 2020 der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Ein neues Bezuschussungskonzeptes für die Deutschsprachige Gemeinschaft wurde in diesem Rahmen ausgearbeitet. Dieses Konzept umfasst Fördermöglichkeiten in fünf verschiedenen Bereichen:

  • Pilotprojekte der Gemeinden im Rahmen der Umsetzung des integrierten Energie- und Klimaplans;
  • Infrastrukturmaßnahmen;
  • Bekämpfung der Energiearmut in sozialschwachen Haushalten;
  • Neues Prämiensystem für Privathaushalte zur Steigerung der Energieeffizienz der Wohngebäude im Bestand;
  • Investitionspaket zur energetischen Sanierung des Bestands im sozialen Wohnungsbau sowie zur Schaffung zusätzlicher Wohnungen im öffentlich geförderten Wohnungsbau.

Mit vorliegendem Erlassentwurf wird eine Grundlage für die erste Maßnahme geschaffen.

Pilotprojekte der Gemeinden im Rahmen der Umsetzung des Energie- und Klimaplans

  1. Personal- und Funktionskosten der Gemeinden im Rahmen der Umsetzung des Energie- und Klimaplans sollen künftig in einer Höhe von maximal 30 000 € pro Jahr pro Gemeinde zur Durchführung der folgenden Maßnahmen bezuschusst werden: 

1. Studien;

2. Erstellung von Konzepten;

3. Entwicklung von Tools und/oder Monitoringinstrumenten;

4. Sensibilisierungsaktionen;

5. Weiterbildungsmaßnahmen;

6. Koordination, Ausarbeitung und Weiterentwicklung von gemeindespezifischen Aktionsplänen.

  1. Investitionsausgaben der Gemeinden im Rahmen der Umsetzung des Energie- und Klimaplans sollen künftig in Höhe von 80% bezuschusst werden.

Die jährlichen Zuschüsse pro Gemeinde betragen:

1. für Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von mindestens 9.000 Einwohnern mindestens 2.500 EUR und höchstens 125.000 EUR;

2. für Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von weniger als 9.000 Einwohnern mindestens 2.500 EUR und höchstens 75.000 EUR.

Insbesondere für die folgenden gemeindespezifischen oder gemeindeübergreifenden Investitionsausgaben im Bereich der erneuerbaren Energien und der nachhaltigen Mobilität kann ein Zuschuss gewährt werden:

1. Erneuerbare Wärme:

a) Plattform zur Trocknung, Lagerung und Verteilung von Biomasse-Brennstoff;

b) Wärmepumpe zur Wärme- und Kaltrückgewinnung aus Abwasser;

c) Ausrüstungs- und Ausstattungskosten im Rahmen der Hackschnitzelgewinnung

2. Nachhaltige Mobilität:

a) Ladesäulen für Elektrofahrzeuge;

b) Ladesäulen für Elektrofahrräder;

c) Intelligente Beleuchtung für die sanfte Mobilität;

d) Fahrradabstellanlagen;

e) E-Bikesharing Infrastruktur.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Pilotprojekte der Gemeinden im Rahmen der Umsetzung des Energie- und Klimaplans

  1. Personal und Funktionskosten

Die Finanzierung erfolgt über die Zuweisung im OB 50 PR 21 ZW 43.22. mit der Bezeichnung „Kommunale Klima- und Energieinitiativen“.

Es wird vorgeschlagen, für diese Zuweisung jährlich 270.000 € zur Verfügung zu stellen.

  1. Investitionsausgaben

Die Finanzierung erfolgt über Zuweisungen im OB 70 PR 28.

Es wird vorgeschlagen für diese Zuweisungen jährlich 875 000 € zur Verfügung zu stellen. (OB70 PR 28 ZW 63.22: 437 500 € für Ausrüstungskosten und OB70 PR 28 ZW 63.23: 437 500 € für Ausstattungskosten).

4. Gutachten:

  • Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 9. Juli 2021 liegt vor.
  • Das Gutachten des Finanzinspektors vom 9. Juli 2021 liegt vor.
  • Das Einverständnis des Ministerpräsidenten, zuständig für den Haushalt, liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Sondergesetz vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, Artikel 20, abgeändert durch das Sondergesetz vom 16. Juli 1993;
  • Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, Artikel 7;
  • Dekret der Wallonischen Region vom 9. Dezember 1993 über die Förderung der rationellen Energienutzung, der Energieeinsparungen und der erneuerbaren Energien, Artikel 7 und 8;