Sitzung vom 15. Juli 2021

Korrigierte Jahresabschlüsse 2020 der Dienste der Hauptverwaltung, sowie des Dienstes mit getrennter Geschäftsführung Gemeinschaftszentren

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt gemäß Artikel 38 des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft den korrigierten Jahresabschluss 2020 der Dienste der Hauptverwaltung.

Die Regierung nimmt gemäß Artikel 84 Absatz 3 des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft den korrigierten Jahresabschluss 2020 des Dienstes mit getrennter Geschäftsführung Gemeinschaftszentren zur Kenntnis.

Der Ministerpräsident wird beauftragt, dem Rechnungshof die korrigierten Jahresabschlüsse zu übermitteln.

2. Erläuterungen:

Der Jahresabschluss umfasst die in Artikel 38 Absatz 3 des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft beschriebenen Dokumente.

Im Rahmen der Zertifizierungsarbeiten des Rechnungshofes wurde der Verwaltung eine Arbeitsnote mit Bemerkungen und Beanstandungen übermittelt. Infolgedessen wurden verschiedene Korrekturen in den Abschlussunterlagen vorgenommen:

2.1. Für die Dienste der Hauptverwaltung

  • Die Rückstellung für das Urlaubsgeld wurde auf Basis der für 2020 geschuldeten Beträge angepasst, der Ausgabenhaushalt wird hierdurch mit 315.210,93 € zusätzlich belastet;
  • Der Warenbestand zum 31.12.2020 der Schutzkleidung und des medizinischen Materials wurde in der Finanzbuchhaltung erfasst;
  • In der Finanzbuchhaltung wurde eine zu erhaltene Rechnung verbucht bezüglich der Unterhaltsleistungen PPP für das 4. Quartal 2020.

Infolge dieser Korrekturen stellt sich die zusammenfassende Rechnung der Haushaltsverrichtungen des Jahres in Einnahmen und Ausgaben wie folgt dar:

(*) Haushaltsergebnis
(**) Ergebnis laut Norm Hoher Finanzrat

2.1. Gemeinschaftszentren

  • Die Rückstellung für das Urlaubsgeld wurde auf Basis der für 2020 geschuldeten Beträge angepasst, der Ausgabenhaushalt wird hierdurch mit 19.297,26 € zusätzlich belastet;

Infolge dieser Korrektur stellt sich die zusammenfassende Rechnung der Haushaltsverrichtungen des Jahres in Einnahmen und Ausgaben wie folgt dar:

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft