Sitzung vom 8. Juli 2021

AktiF- und AktiF PLUS– Beschäftigungsförderung: Antrag auf eine teilzeitige projektgebundene Stelle (0,8 VZÄ) der VoG Eastbelgica (P0103)

1. Beschlussfassung:

Die Regierung gewährt der VoG Eastbelgica für die Laufzeit vom 1. August 2021 31. Dezember 2024 eine teilzeitige projektgebundene AktiF-/ AktiF PLUS-Stelle (0,8 VZÄ).

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die VoG Eastbelgica hat am 28. Juni 2021 einen Antrag auf eine teilzeitige projektgebundene AktiF-Stelle (0,8 VZÄ) eingereicht.

Der AktiF-Arbeitnehmer soll als Wirt und Veranstaltungsbetreuer eingestellt werden. Diese Stelle zoll zur Wiederbelebung des Kolpinghauses als Kultur-, Tagungs- und Begegnungszentrum beitragen.

Eine ausführliche Projektbeschreibung ist dem beigefügten Antrag zu entnehmen.

Die Fachbereiche Beschäftigung und Kultur geben jeweils ein positives Gutachten zum Antrag.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Gewährung dieser Stellen wird in den Monaten Juli bis Dezember 2021 den OB 30 PR 23 ZW 33.02 mit maximal 8.504 € belasten, da bei Neueinstellungen die Zuschüsse bei projektgebundenen Stellen bis zum 31. Dezember 2021 aufgrund der Corona-Maßnahmen verdoppelt werden.

Für das Haushaltsjahr 2022 und die Folgejahre fallen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtgrundlagen jährliche Kosten in Höhe von maximal 9.408 € an, die durch den OB 30 PR 23 ZW 33.02 aufzubringen sind.

4. Gutachten:

  • Es liegt ein Gutachten des Fachbereichs Beschäftigung vom 29. Juni 2021 vor.
  • Es liegt ein Gutachten des Fachbereichs Kultur und Jugend vom 30. Juni 2021 vor.
  • Es liegt ein Gutachten des Finanzinspektors vom 1. Juli 2021 vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 28. Mai 2018 zur AktiF- und AktiF PLUS–Beschäftigungsförderung;
  • Erlass vom 28. September 2018 zur Ausführung des Dekrets vom 28. Mai 2018 zur AktiF- und AktiF PLUS–Beschäftigungsförderung.