Sitzung vom 8. Juli 2021

Beschluss der Regierung zur Genehmigung der am 6. Mai 2021 verabschiedeten Geschäftsordnung des Beirates Wohnungswesen und Energie

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt die Geschäftsordnung des Beirates Wohnungswesen und Energie.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Gemäß Artikel 200 des Wallonischen Gesetzbuches über nachhaltiges Wohnen vom 29. Oktober 1998 zur Schaffung eines Beirates Wohnungswesen und Energie gibt sich der Beirat eine von der Regierung zu genehmigende Geschäftsordnung, die die folgenden Einzelheiten der Arbeitsweise des Beirates regelt:

  • die Einberufung des Beirates;
  • die Erstellung der Tagesordnung und der Ergebnisberichte der Sitzungen des Beirates;
  • die Vertraulichkeit der Beratungen;
  • die Vorgaben zur Beschlussfähigkeit und zur Abstimmung;
  • die Einsetzung von beratenden Arbeitsgruppen und das Hinzuziehen von Sachverständigen;
  • das Verfassen von Gutachten;
  • das Erstellen der Tätigkeitsberichte;

In seiner Sitzung vom 6. Mai 2021 hat der Beirat Wohnungswesen und Energie den Vorschlag einer Geschäftsordnung gutgeheißen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Genehmigung der Geschäftsordnung entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

4. Gutachten:

Der Vorschlag einer Geschäftsordnung des Beirates Wohnungswesen und Energie vom 6. Mai 2021 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Artikel 200 des Wallonischen Gesetzbuches über nachhaltiges Wohnen vom 29. Oktober 1998.