Sitzung vom 8. Juli 2021

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 14. Februar 2017 zur Bestellung der Mitglieder des Rates für Familienleistungen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 14. Februar 2017 zur Bestellung der Mitglieder des Rates für Familienleistungen.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt

2. Erläuterungen:

Am 20. April 2021 schlug die Frauenliga vor ihre Ersatzvertreterin im Rat für Familienleistungen Frau Andrea von den Driesch durch Frau Silvia Loogen zu ersetzen.

Am 29. April 2021 schlug der Wirtschafts- und Sozialrat (WSR) folgende Änderung seiner Mitglieder im Rat für Familienleistungen vor:

Frau Laurie Van Isacker, bisher Ersatzmitglied wird effektives Mitglied, ihr Ersatz bleibt vakant.

Herr Eric Chavet wird effektives Mitglied für die Arbeitgeberorganisation.

Frau Lara Radermacher, Herr Dirk Vandriessche und Herr Hermann-Joseph Bernrath werden Ersatzvertreter der Arbeitgeberorganisationen.

Da sowohl der Elternbund Ostbelgien als auch der Bund der Familien mitteilten keine Vertreter in den Rat mehr zu entsenden, wurde diese Vertretungen öffentlich ausgeschrieben. So wird nun das ÖSHZ Bütgenbach einen Vertreter und einen Ersatzvertreter entsenden. Ein weiterer Platz eines Vertreters und eines Ersatzvertreters bleiben vorerst vakant.

Mit vorliegender Erlassabänderung wird den Vorschlägen der Frauenliga, des WSR und des ÖSHZ Bütgenbach Rechnung getragen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 3. Mai 2004 zur Förderung der ausgewogenen Vertretung von Männern und Frauen in beratenden Gremien, abgeändert durch das Dekret vom 14. Februar 2011;
  • Artikel 79 §3 des Dekrets vom 23. April 2018 über die Familienleistungen