Sitzung vom 1. Juli 2021

Einverständnis zum Lastenheft zur Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über die Ausarbeitung, Distribution, Implementierung und Übersetzung eines digitalen multimedialen euregionalen, mehrsprachigen Geografiebuchs im Rahmen des WorkPackage3 des EMRLingua-Projektes.

1. Beschlussfassung:

Die Regierung gibt zwecks Umsetzung des EMRLingua Projektes ihr Einverständnis zum vorliegenden Lastenheft zur Vergabe eines Dienstleistungsauftrags über die Ausarbeitung, Distribution, Implementierung und Übersetzung eines digitalen multimedialen euregionalen, mehrsprachigen Geografiebuchs im Rahmen des WorkPackage3 des EMRLingua-Projektes.

Die Ministerin für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Im Rahmen des EMRLingua Projektes soll im WorkPackage3 (WP3) „Aktualisierung und Entwicklung von euregionalen Unterichtsmaterialien“ ein digitales multimediales euregionales, mehrsprachiges Geografiebuch erstellt werden.

Dazu hat die Deutschsprachige Gemeinschaft, als Leadpartner des WP3 in CO-Leitung mit der Städteregion Aachen ein Lastenheft aufgesetzt, was sich in zwei Lose aufteilt:

  • Los 1: Ausarbeitung, Distribution und Implementierung eines digitalen multimedialen euregionalen, mehrsprachigen Geografiebuchs.
  • Los 2: Übersetzungen des digitalen multimedialen euregionalen, mehrsprachigen Geografiebuchs.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Im Rahmen des EMR-Lingua Projektes wird im Lastenheft eine anteilige finanzielle Beteiligung der folgenden Projektpartner vorgesehen:

  • Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens
  • Städteregion Aachen
  • Kreisverwaltung Düren
  • Kreisverwaltung Heinsberg

Für die Deutschsprachige Gemeinschaft stehen Mittel im Haushalt OB30 PR11 ZW12.11 für die Haushaltsjahre 2021, 2022 und 2023 zur Verfügung und können der Anlage „Regierungsnote: Durchführung des Projektes EMRLingua im Rahmen von Interreg-V-A, Sitzung vom 05. November 2020“ entnommen werden.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 18. Juni 2021 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Gesetz vom 17. Juni 2016 über öffentliche Aufträge
  • Gesetz vom 17. Juni 2013 über die Begründung, Unterrichtung und Rechtsmittel im Bereich öffentlicher Aufträge und bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Konzessionen
  • Königlicher Erlass vom 18. April 2017 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen
  • Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013 zur Einführung der allgemeinen Ausführungsregeln der öffentlichen Aufträge
  • Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates;
  • Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Fonds für Regionale Entwicklung mit besonderen Bestimmungen hinsichtlich des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006;
  • Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit besonderen Bestimmungen zur Unterstützung des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).